Erbschaftssteuer: Abriss kostet doppelt

Steuerfreiheit für geerbtes Wohnhaus nur bei Weiternutzung

Falkensee und sein Umland boomen. Die neuen Bodenrichtwerte liegen ca. 20 % über denen des Vorjahrs, Angebotspreise für Grundstücke erreichen 200,00 €. Eine Immobilie zu erben wird immer attraktiver.

Doch so manches Elternhäuschen mit 100 qm Wohnfläche auf einem 1.000 qm Grundstück, das seit der Wende noch nicht renoviert wurde, wird den Anforderungen an zeitgemäßes Wohnen nicht mehr gerecht. Ein Abriss mit anschließendem Neubau liegt nahe. Dagegen ist nichts einzuwenden, der Abriss kostet zwar Geld, aber eine Sanierung ist oft teurer als ein Neubau. Der Erbe darf dabei nur nicht den Fehler machen, auf die erbschaftssteuerfreie Übertragung des elterlichen Wohnhauses zu hoffen. Diese ist bei Wohnflächen bis 200 qm zwar möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind auch tatsächlich in das Haus einzieht und zehn Jahre dort wohnen bleibt. Die Erben dürfen vorher modernisieren, ausbauen und anbauen, um dann einzuziehen. Die Grenze zieht das Finanzgericht München (Az. 4 K 847/13) jedoch beim Abriss. Denn damit wird die Selbstnutzung der elterlichen Immobilie unmöglich. Ob das Kind den Neubau anschließend bezieht und wie lange es darin wohnt, ist ohne Relevanz. Neben den Abrisskosten zahlt das Kind auch noch Erbschaftssteuer auf das Hausgrundstück. Es zählt dabei der Wert vor dem Abriss.

Doch oft wird die Erbschaft trotzdem steuerfrei sein. Wenn die Eltern ein älteres, eher verfallenes Haus bewohnen, ist das sonstige Vermögen oft gering. Und der allgemeine Freibetrag von 400.000,00 Euro, der dem Kind beim Tod eines Elternteils zusteht, reicht dann oftmals, damit das Grundstück trotzdem steuerfrei bleibt. Denn noch haben die Grundstückpreise in Falkensee und Umgebung die von München oder Stuttgart noch nicht erreicht.