Erbschaftssteuer: Der gordische Knoten ist zerschlagen

Kleine Unternehmer können sich freuen, ganz große Unternehmer erst recht.

Ende Juni läuft die Frist aus, die das Verfassungsgericht gesetzt hatte. Dieser Druck hat den Willen zur Einigung verstärkt. Die gab es eigentlich schon früher, doch der bayerische Ministerpräsident Seehofer hatte das von CSU-Landesgruppenchefin Hasselfeldt ausverhandelte Ergebnis kassiert. Einige sehr große Familienunternehmen hatten sehr gute Lobbyarbeit gemacht. Entgegen der ebenfalls exzellent lobbyierten Meinung, dass geplante Reform der Erbschaftssteuer quasi jedes Familienunternehmen treffen und zu Massenarbeitslosigkeit führen wird, wären die Auswirkungen für Unternehmen mit einem Wert bis 26 Millionen Euro ohnehin kaum spürbar gewesen. Für die ganz großen Unternehmervermögen gibt es dennoch weitere Erleichterungen, die dazu führen werden, dass auch die allermeisten Großunternehmen steuerfrei übertragen werden.

Bei der Wertermittlung wird zukünftig anders gerechnet, damit die niedrigen Zinsen nicht mehr zu überzogenen Unternehmenswerten führen. Unternehmensanteile, die aufgrund des Gesellschaftsvertrages nicht einfach veräußert werden können, werden mit einem Wertabschlag von 30 % besteuert. Fällt Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen an, hat der Erbe dafür 10 Jahre zinslos Zeit, damit die Liquidität nicht gefährdet wird. Mit einem Ziel ist Seehofer allerdings gescheitert, wohl auch, weil es der Forderung des Verfassungsgerichts widersprochen hätte: Wer ein sehr großes Betriebsvermögen (ab 26 Mio. Euro) erbt, muss teilweise bzw. ganz (ab 90 Mio. Euro Wert) Erbschaftssteuer zahlen, wenn das Privatvermögen dazu ausreicht.

Doch eine Neuerung ist für kleinere Unternehmen wirklich begrüßenswert und wichtig. Die Beibehaltung der Lohnsumme als Nachweis für den Erhalt von Arbeitsplätzen gilt erst ab dem sechsten Arbeitnehmer (Planung bisher: ab dem vierten)

Eine Erklärung der Bundesregierung ist hier abrufbar.