Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien – Serie zur Bundestagswahl – Teil 3: Linke und Grüne

Die Linke will unter der Überschrift „Sozial. Gerecht. Frieden. Für alle.“ hohe Erbschaften stärker besteuern und erwartet Mehreinnahmen von 5 Mrd. Euro (ca. eine Verdoppelung). Im Familienrecht spricht sich die Linke für die Abschaffung einer Bevorzugung der Ehe im herkömmlichen Sinne aus: Das Splitting soll durch ein familienfreundliches Modell ersetzt werden, bei dem das Existenzminimum steuerlich auf den anderen Partner übertragen werden kann. Perspektivisch will die L

(c) Alexandra H. / pixelio.de

inke die Ehe durch ein System von Wahlverwandtschaften ersetzen. Jegliche Gemeinschaft, die auch aus mehr als zwei Personen bestehen kann und sich einander verbunden fühlt, soll mit Rechten ausgestattet werden, die heute für die Ehe typisch sind: Besuchsrechte im Krankheitsfall (gemeint sind wohl v.a. Auskunftsrechte), Adoptionsrecht und ein Aussageverweigerungsrecht.

Bei den Grünen heißt das Wahlprogramm „Zukunft wird aus Mut gemacht“. Mit gut 250 Seiten Umfang liegen sie bald 100 Seiten vor den Mitstreitern. Die Erbschaftssteuer wollen die Grünen nicht antasten. Nur wenn das Verfassungsgericht sie erneut für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären sollte (was nicht ganz abwegig ist), soll es einfacher und gerechter werden. Im Familienrecht wollen die Grünen die rechtliche Situation von sozialen Eltern verbessern, d.h. beim Zusammenleben in Patchworkfamilien, wo keine Verwandtschaft zwischen Kind und einem Elternteil besteht. Hier soll es das „Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung“ geben, das Rechte und Pflichten, beispielsweise in der Schule oder beim Arztbesuch regelt. Spannend wäre hier die Abgrenzung zu den Rechten des leiblichen Elternteils, der nicht „patchworkt“.

Wahlverwandtschaften würden viel Schwung ins Familienrecht bringen. Kommen aber wohl nicht, weil das außer der Linken sonst niemand will.

Das Parteiprogramm ist hier abrufbar.