Rechtsanwältin Wendelmuth mit bundesweitem Gründerpreis ausgezeichnet

Falkenseer Fachanwältin holt den 2. Platz beim Kanzlei-Gründerpreis des Soldan-Instituts

(Köln, 9.12.2016) Heute nimmt Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth den renommierten Kanzleigründerpreis für Gründungen im Zeitraum 2013 – 2015 entgegen. Die hochkarätig besetzte Jury hat sie mit dem zwei

(c) WR/ Salzmann
(c) WR/ Salzmann

ten Platz ausgezeichnet, der mit einem Preis im Wert von 3.000 € dotiert ist.

Eine hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei vor den Toren Berlins – das war die Idee, die am Anfang von wendelmuth Rechtsanwälte stand. Es war Anfang 2013, als die gebürtige Berlinerin die Idee in die Tat umgesetzt wurde. „Mir war ziemlich schnell klar, dass ich die richtige Entscheidung getroffen hatte“, erklärt die Falkenseer Spezialistin für Familien- und Erbrecht, „aber die Bestätigung durch die Auszeichnung, ist natürlich etwas anderes als das bloße Gefühl, auf dem richtigen Weg zu sein.“ Der Gründerpreis zeichnet das Gesamtkonzept einer Anwaltskanzlei aus, angefangen bei der Standortwahl über die angebotenen Rechtsgebiete bis hin zum Marketingkonzept. Besondere Bedeutung hat darüber hinaus, wie erfolgreich sich die Kanzlei am Markt etabliert hat. „Da musste ich mich nicht verstecken“, gibt sich die 39-Jährige selbstbewusst, „und wir sind weiter auf Wachstumskurs – die neuen Kanzleiräume werden gerade gebaut.“

Die Verleihung findet im Rahmen einer Veranstaltung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität Köln statt. Die Übergabe des Preises erfolgte durch Dr. Ulrich Wessels, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. In der Laudatio wurde hervorgehoben, dass sich Rechtsanwältin Wendelmuth in beeindruckender Weise im großstädtischen Umfeld etabliert habe.

(c) WR/ Salzmann - Agnes Wendelmuth im Kreise der weiteren Preisträger und einem Teil der Jurymitglieder
(c) WR/ Salzmann – Agnes Wendelmuth im Kreise der weiteren Preisträger und einem Teil der Jurymitglieder

„Ich würde den Schritt in die Selbstständigkeit wieder gehen und ermutige junge Kolleginnen und Kollegen es mir gleichzutun – aber er war auch mit großen Unsicherheiten verbunden“, blickt Wendelmuth zurück, „und manchmal vermisse ich das Mehr an Freizeit, was ich früher hatte. Aber ich weiß, für wen ich arbeite. Und bin stolz auf das, was ich bis heute erreicht habe.“

Über den Kanzleigründerpreis: Alle zwei Jahre wird der Kanzlei-Gründerpreis von der Hans Soldan GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) / Forum Junge Anwaltschaft, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ausgeschrieben. Den Preis gibt es seit 2001. Dieses Jahr wurde er zum achten Mal vergeben. Insgesamt ist er mit Preisen im Wert von 10.000 Euro dotiert. Siehe auch https://www.soldaninstitut.de/index.php?id=kanzlei-gruenderpreis