Erbrecht


Das Leben ist endlich. Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich die Frage, was mit seinem Vermögen (oder seinen Schulden) passiert. Vielleicht hat der Erblasser zu Lebzeiten eine Regelung getroffen. Wenn dies nicht der Fall ist, greifen die gesetzlichen Regelungen.

Damit sind die beiden Themenfelder umrissen, zu denen wir Ihnen als spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung stehen:

Vorkehrungen für den Todesfall – weil Sie selbst bestimmen wollen, wer nach dem Tod Ihr Vermögen bekommen soll und wer vielleicht weniger erhält, als die gesetzliche Erbfolge vorsieht.

Ein Mensch ist gestorben – und Sie wollen wissen, wie Sie sich in dieser Situation verhalten müssen und was zu unternehmen ist. Wir sagen Ihnen, was Ihnen zusteht, wie Sie Ihre Erbschaft auch tatsächlich bekommen und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr herausgeben müssen als notwendig. Wir beraten und vertreten Sie im Erbscheinverfahren und prüfen, ob das Testament überhaupt wirksam ist. Sind Sie sicher, ob Sie die Erbschaft überhaupt antreten wollen? Oder bietet sich die Ausschlagung an? Oder sind Sie enterbt worden? Wir prüfen, ob die Anfechtung des Testaments möglich ist.

Wir wissen die Antworten auf all diese Fragen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Einige typische Themen und Fragestellungen aus dem Erbrecht haben wir für Sie in den Unterpunkten gelistet.