Philosophie
Unsere Mandanten und wir arbeiten als Team, dessen Erfolg auf Erfahrung, Vertrauen und Offenheit beruht. So erbringen wir die für Sie optimale Dienstleistung.
• Wenn Sie sich mit einem Anliegen an uns wenden, setzen Sie Vertrauen in uns. Im Erbrecht und bei familienbezogenen Fragen geht es um finanzielle, aber ebenso oft um persönliche Angelegenheiten. Diese treffen auf nüchterne Gesetze und sachlich agierende Gerichte, die diese Gesetze anwenden. In diesem Moment sind wir für Sie da.
• Sie können sich sicher sein, dass wir uns mit Hingabe und Ausdauer für Sie einsetzen, denn wir sind Anwälte aus Überzeugung. Dabei erwarten wir von Ihnen, dass Sie gemeinsam mit uns an einem Strang ziehen. Dafür ist z.B. wichtig, dass Sie uns die notwendigen Unterlagen und Informationen liefern und mitdenken – ohne Ihre Unterstützung sind wir nur halb so gut, wie wir gemeinsam sein werden.
• Wir nehmen uns die Zeit, um Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen. Nur wenn wir wissen, worum es wirklich geht, können wir uns gemeinsam für Ihr Anliegen einsetzen. Aber wir reden Ihnen nicht nach dem Mund. Genauso begrüßen wir, wenn Sie uns gegenüber offen sind.
Wie wir uns mit Ihnen über die Kosten verständigen
Wir stellen für unsere Dienstleistung ein angemessenes Entgelt in Rechnung. Wir besprechen die zu erwartenden Kosten mit Ihnen, sobald diese abschätzbar sind. Wir legen auch bei unseren Gebühren großen Wert auf Offenheit und Transparenz. Grundsätzlich gehen wir von den gesetzlichen Gebühren aus, so wie sie sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergeben. Nicht selten stehen diese jedoch in keinem Verhältnis zu den Ansprüchen, die wir und Sie an die qualifizierte Bearbeitung Ihres Anliegens stellen. Je nach Aufwand und Schwierigkeit schließen wir dann eine Honorarvereinbarung, in der wir uns mit Ihnen zum Beispiel über ein Fallpauschale oder eine Vergütung auf Stundenbasis verständigen.