Unternehmer / Selbstständige


Sie sind selbstständig, sei es als Freiberufler, mittelständischer Unternehmer oder Handwerker? Dann stehen Sie vor besonderen Herausforderungen und rechtlichen Risiken.

Haben Sie einen Ehevertrag? Ohne Ehevertrag laufen Sie Gefahr, dass der Wert Ihres Unternehmens in den Zugewinn fällt, d.h. dass Sie die Hälfte der Wertsteigerung ausbezahlen müssen. Diesen Liquiditätsabfluss müssen Sie verhindern, sonst kann eine Scheidung existenzbedrohend werden.

Sie planen die Trennung? Stellen Sie sicher, dass Vermögenstransaktionen zeitlich so stattfinden, dass sie sich finanziell günstig auf Ihre nachehelichen finanziellen Verpflichtungen auswirken.

Ist sichergestellt, dass bei Ihrem (evtl. plötzlichen) Tod oder einer schweren Erkrankung Ihre Firma weiterläuft? Ist sichergestellt, dass Rechnungen und Gehälter pünktlich bezahlt werden?

Habe Sie dafür gesorgt, dass Gesellschaftsvertrag und Testament zueinander passen und ihr Gesellschaftsanteil in die richtigen Hände kommt?

Wir kümmern uns auch um komplexe Vermögensverhältnisse und bieten Ihnen die optimalen Lösungen, gerne auch in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater

Scheidung und kein Ehevertrag?

Die besondere Herausforderung auf Seiten des Unternehmers ist die Bewahrung des eigenen Unternehmens, wenn die Gegenseite Ansprüche auf Beteiligung an der Vermögensentwicklung während der Ehe hat (sog. Zugewinnausgleich). Es besteht nämlich die Gefahr, dass der Firma liquide MIttel entzogen werden müssen, um Forderungen zu bedienen. Auch eine Altersvorsorge, z.B. in immobilien, fällt in den Zugewinnausgleich. In dieser Situation ist Ihnen mit einem Bündel gerichtlicher Verfahren, die durchaus fünf oder mehr Jahre dauern können, meistens nicht geholfen.

Die Verständigung mit der Gegenseite führt hier oft zu besseren Ergebnissen – wirtschaftlich und nvervlich sowieso. Oft finden sich Gesamtlösungen: Die Ehefrau darf z.B. die gesetzliche Rente behalten und im Gegenzug wird der Wert des Untenehmens nicht oder nur teilweise angesetzt. Oder der Ehemann bekommt ein Mietobjekt überschrieben. Damit ist die Vermögensauseinandersetzung erledigt. Hier finden sich Lösungen. Sprechen SIe uns an, bevor die Fronten vollkommen verhärtet sind. Das macht es einfacher, eine gute Trennungs- und Scheidenfolgenvereinbarung zu schließen.