Testament / Erbvertrag


Sie wollen selbst bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen bekommt und wer leer ausgehen soll? Wir beraten Sie und gestalten Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag. Dabei stellen sich oft die folgenden Fragen:

• Wollen sich Ehegatten wechselseitig zu (Allein-)Erben einsetzen (sog. „Berliner Testament“)?

• Was soll dann mit dem verbleibenden Vermögen beim 2. Todesfall geschehen?

• Sollen Kinder enterbt werden?

• Soll ein bestimmter Geldbetrag oder ein bestimmter Gegenstand einer bestimmten Person oder Organisation zugewendet werden (sog. Vermächtnis)?

• Soll der Begünstigte im Gegenzug zu einer bestimmten Handlung (z.B. dem Erbringen von Pflegeleistungen) verpflichtet werden?

• Soll dem überlebenden Ehegatten ein Wohnrecht im Familienheim gesichert werden?

• Wie müssen Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag und Testament miteinander abgestimmt werden?

Übrigens: Ein Testament können Sie selbst verfassen. Einen Notar brauchen Sie dafür nicht.