Pflichtteil


Ein Mensch ist gestorben. Das Testament enthält klare Regelungen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Nahe Angehörige haben den Anspruch auf den Pflichtteil. Der lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen durch ein Testament entziehen. Auch eine Pflichtteilsunwürdigkeit kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht.

Sie sind Erbe und werden auf den Pflichtteil in Anspruch genommen?

Sie sind naher Angehöriger und leer ausgegangen, obwohl Vermögen da ist?

Egal auf welcher Seite Sie stehen, wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Das fängt bei der Frage an, ob überhaupt dem Grunde nach ein Pflichtteilsrecht besteht und geht über die Auskunftsverlangen bis hin zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen.

Melden Sie sich gerne bei uns. Als Spezialisten für Erbrecht können wir Ihnen ganz sicher helfen.