Erbschaftssteuer


Wird Vermögen im Todesfall vererbt oder bereits zu Lebzeiten verschenkt, verlangt der Staat Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer. Wir klären mit Ihnen, wer welche Freibeträge hat und wie Sie durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuerzahlungen bei der Vermögensübertragung vermeiden können. Wo sinnvoll und notwendig, arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen oder finden einen Steuerexperten in unserem Netzwerk.

Wir wollen, dass Ihr Vermögen in der Familie und im Unternehmen bleibt, denn schließlich haben Sie ja schon einmal Steuern darauf gezahlt.