Beratung vor der Heirat


Selbstverständlich bieten wir Ihnen aber auch an, Sie bereits vor der Eheschließung umfassend rechtlich zu beraten und gegebenenfalls einen Ehevertrag für Sie zu erarbeiten. Wenn Sie vor der Heirat klare Regelungen schaffen, wissen beide Partner, woran sie im Falle der Trennung sind. Uns ist bewusst, dass es unromantisch ist, Trennungsszenarien zu besprechen, wenn Sie sich gerade entschlossen haben, den Bund fürs Leben zu schließen. Doch es lohnt sich.

Wir beraten Sie kompetent zu den typischen Inhalten eines Ehevertrages:

• Soll der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder begrenzt werden?

• Soll es einen Ausgleich für Zeiten geben, in denen ein Ehepartner wegen Kindererziehung nicht arbeitet?

• Wie soll der nacheheliche Unterhalt aussehen?

• Was geschieht mit den Rentenansprüchen?

Übrigens: Statistisch wird in unserer Region fast jede zweite Ehe geschieden. (2014 gab es in Brandenburg 4.887 Scheidungen – bei 12.812 Eheschließungen – Zahlen des Amtes für Statistik Berlin Brandenburg).