wendelmuth Kanzlei

wendelmuth Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Erbrecht u. Familienrecht in Falkensee und Berlin


Neues aus der Kanzlei

„Gut leben und gut sterben“

Wendelmuth referiert bei St. Canisius zu Vorsorge- und Testamentsgestaltung Am 12. Juli 2025 referiert Retsanwältin Agnes D. Wendelmuth auf Einladung der Jesuiten – Freunde der Gesellschaft Jesu e.V. in Berlin-Charlottenburg. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, Spenden sind willkommen. Neben dem Vortrag der Falkenseer Fachanwältin für Familien- und Erbrecht gibt es geistliche Impulse und … Weiterlesen …

Für den Umgang ins Rheinland

Gerichttermin nach Wegzug der Mutter Der Rückflug nach Berlin startet bald. Ein langer Tag geht zu Ende. Nach dem Umzug der Mutter aus Berlin ins Rheinland haben wir heute den Umgang des Vaters verhandelt. Wenn alles pünktlich ist, werden ich nach 15,5 Stunden wieder zurück in Falkensee sein. Solche Reisen sind eher selten, aber sinnvoll, … Weiterlesen …

Aktuelle Artikel

Wir machen einen Tag Urlaub!

Am 30.5.2025 (Freitag nach Himmelfahrt) bleibt unser Büro geschlossen.

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Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (4. Teil)

Wie der Erblasser die Pflichtteilsquote senken kann Der Pflichtteil ist eine Mindestteilhabe am Nachlass für einen engen Personenkreis. Es handelt sich um einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes eines hypothetischen gesetzlichen Erbteils. Hypothetisch ist der Erbteil, weil der Enterbte ihn ja aufgrund seiner testamentarischen Enterbung gerade nicht erhält. Und diese Erbquote als Berechnungsgrundlage…

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Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (3. Teil)

Was der Erblasser hierzu in seinem Testament regeln kann Nicht immer möchte der künftige Erblasser schon zu Lebzeiten mit seinem Kind dessen Pflichtteilsverzicht thematisieren. Dann hat er die Möglichkeit, in seinem Testament hierzu Regelungen zu treffen. In gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten findet man häufig eine Pflichtteilsstrafklausel, nach der ein Kind, das beim Tod des erstversterbenden Elternteils seinen…

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Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (2. Teil)

Die elegante Variante: Der Pflichtteilsverzicht Im 1. Teil der Serie haben wir erläutert, dass das Gesetz einem festgelegten, in enger Verbindung zu dem Erblasser stehenden Personenkreis eine Mindestteilhabe an dessen Vermögen einräumt, die mit dem Tod des Erblassers fällig wird. Es kann aber viele Gründe dafür geben, von diesem Prozedere einvernehmlich abzuweichen. Ähnlich einem klassischen…

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Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (1. Teil)

Neue Serie zu den Wegen, das Vermögen an die Richtigen gelangen zu lassen. Die Vermeidung von Pflichtteilszahlungen haben viele Mandanten zum Ziel, die sich an uns wenden. In einer kleinen Serie wollen wir die Möglichkeiten vorstellen, die dazu beitragen können. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und, wenn diese vor den Eltern sterben, deren Kinder. Auch Ehegatten haben…

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Wir sind spezialisiert auf das Familienrecht und das Erbrecht. So können wir Ihnen die optimale juristische Beratung und Vertretung anbieten. Diese Rechtsgebiete beherrschen wir in allen Facetten. Dies gilt auch für alle Berührungspunkte mit dem Grundstücksrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht. Seit mehr als 10 Jahren sind wir für Sie da.

Die Namensgeberin, Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth, ist seit ihrer Zulassung im Jahr 2006 ausschließlich im Erb- und Familienrecht tätig. Sie verfügt über beide Fachanwaltstitel und war die erste Fachanwältin für Erbrecht in Falkensee. Heute ist kein Anwalt in Falkensee länger als sie berechtigt, beide Fachanwaltstitel in diesen eng verwandten Rechtsgebieten zu führen. Die Anwälte bei wendelmuth arbeiten alle ausschließlich im Famlienrecht und Erbrecht.

Egal, ob Sie einen Scheidungsanwalt oder Beratung im Erbrecht suchen: Unsere Spezialisierung ist Ihr Vorteil.

Sie wollen wissen, was uns von anderen Kanzleien unterscheidet? Dann schauen Sie sich hier 10 gute Gründe an, die für uns sprechen.

Persönliche Besprechungstermine bitten wir Sie, vorher mit uns zu vereinbaren. So stellen wir sicher, dass wir uns die Zeit nehmen können, die es für die Lösung Ihres Anliegens braucht. Rufen Sie uns an unter 03322-4256020 oder nehmen Sie Kontakt über WhatsApp auf.

Mehr Informationen zu unserem Angebot im Erbrecht und Famiienrecht finden Sie auf den Unterseiten.