Wenn Erben sich streiten
Die Erblasserin war vor Jahren im nördlichen Münsterland verstorben. Geerbt haben ihre vier Kinder, die verstreut über Deutschland leben. An eine Auseinandersetzung des Nachlasses, etwa den geregelten Verkauf der Immobilien, war bislang nicht zu denken. Das Misstrauen der Miterben war groß, Konflikte, die bis in die Kindheit zurückreichen, blockieren die Zusammenarbeit.In diesen Situationen bietet sich eine Mediation an. Bei dieser geht es nicht nur um den Rechtsstreit als solchen, sondern auch dahinter liegenden globalen Interessen. So trafen wir uns am OLG Hamm, im größten deutschen OLG-Bezirk . Er erstreckt sich von der Grenze zu Niedersachen m Norden und Osten Nordrhein-Westfalens bis hinunter ins Sauerland.
Mediationen in der zweiten Instanz sind eher selten, aber trotzdem sinnvoll, denn Erbengemeinschaften ohne Konsens auseiananderzusetzen ist sehr zeit- und kostenintensiv. Vorliegend haben wir die große Lösung nicht erreicht, doch sind wir schon einmal einen guten Schritt vorangekommen. Die Miterben fanden eine Einigung zur Vollziehung der Auskunftsansprüche und fanden einen Modus zur Versilberung des Immobileinvermögens.


