Familienrecht: Versorgungsausgleich nach der Scheidung

Antworten auf Fragen, wenn der Familienrechtsanwalt fertig ist.

Das Familiengericht entscheidet meistens gleichzeitig über Versorgungsausgleich und Scheidung. Ein Vorziehen der Scheidung ist möglich, wenn beide Ehegatten dies übereinstimmend beantragen und die eigenen Mitwirkungspflichten erfüllt haben.

Nach Scheidung und Versorgungsausgleich stellen manche Geschiedene sich Fragen zu ihren Rentenansprüchen. Die Antworten liegen dann eher im Sozialrecht als im Familienrecht. Bei Unsicherheiten in der gesetzlichen Rente bietet es sich an, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden und dort Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Versorgungsausgleich kann sich positiv und negativ auswirken. Doch beide Ehegatten bekommen Rentenpunkte abgezogen und auch wieder zugeschlagen. Für die abgezogenen Punkte gibt es die Möglichkeit, verlorene Rentenpunkte durch freiwillige Einzahlungen auszugleichen. Unwichtig ist dabei, ob man unter dem Strich mehr abgegeben hat, als man bekommen hat – oder umgekehrt. Ob und in welcher Höhe eingezahlt wird, bleibt eine individuelle Entscheidung. Für solche freiwilligen Zahlungen bleibt Zeit bis zum Renteneintritt. Betroffene können also in Ruhe abwägen, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung investieren oder ihr Geld anderweitig anlegen möchten. Diese Entscheidung hängt nicht zuletzt vom Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rente ab.

Der Versorgungsausgleich ist nicht umkehrbar. Es gibt aber die sogenannte 36-Monats-Frist. Sie greift, wenn ein geschiedener Ehepartner innerhalb von drei Jahren nach Rentenbeginn verstirbt. In diesem Fall kann der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rente rückgängig gemacht werden.  – allerdings nur zugunsten der Person, die dadurch ursprünglich benachteiligt war. Für den Gewinner würde es sich nicht lohnen. Denn man bekommt die eigenen Punkte nur zurück, wenn man die Punkte des geschiedenen Partners zurückgibt.