Anwaltshaftung im Familienrecht: Die Verwirkung des Unterhalts

Teil 1 einer Serie zu typischen Fehlern, die Geld kosten können

Im Familienrecht geht es regelmäßig ums Geld, sei es um Vermögensfragen, sei es der Streit um den Unterhalt. Letzter dient zur Deckung des laufenden Bedarfs. Dies erfordert, bei seiner Geltendmachung das eine oder andere zu beachten: Niemand kann Unterhalt für Zeiträume in der Vergangenheit geltend machen, den er nicht vorher angemeldet hat. Nur für den laufenden Monat kann der Gläubiger den Unterhalt noch am letzten Tag verlangen. Darauf muss der Anwalt hinwirken.

Während hier nur Unterhalt für einen Monat verloren gehen kann, drohen bei der Verwirkung deutlich größere Schäden: Unterhalt verjährt in der üblichen dreijährigen Frist. Doch auch wer sich weniger als drei Jahre lang nicht rührt, läuft Gefahr leer auszugehen. Denn anders als in anderen Bereichen des Rechts darf der Unterhaltspflichtige oft schon nach einem Jahr davon ausgehen, nicht mehr in Anspruch genommen werden. Er darf sich denken, dass der Gläubiger seinen laufenden Bedarf wohl anderweitig gedeckt hat.

Neben diesem Zeitmoment bedarf es eines Umstandsmoments. Dieses setzt ein Verhalten des Gläubigers voraus, das auf eine Nichtgeltendmachung schließen lässt. So kann das längere Schweigen nach der Erteilung der Auskunft zum Einkommen so ein Moment sein. Ein anderer ist die Diskussion um eine Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung, ohne auf den Unterhalt zurückzukommen. Die Lage hat sich für den Gläubiger etwas verbessert, denn noch vor einigen Jahren reichte es faktisch, sich ein Jahr nicht um den Unterhalt zu kümmern, um in die Verwirkung zu laufen.

Um Unsicherheiten und den Verlust von Unterhaltsansprüchen zu vermeiden, sollte der Anwalt spätestens nach einem Jahr an die Unterhaltsforderung erinnern. Noch besser ist es, sie konsequent und zügig durchzusetzen. Denn je mehr Zeit vergangen ist, desto komplizierter und unübersichtlicher wird es.

Kaum ein Raum für Anwaltshaftung gibt es im Bereich der Kindschaftssachen, also bei Umgangsfragen und beim Sorgerecht. Hier entscheidet am Ende das Gericht mit weitem Ermessen. Ein materieller Schaden wird ebenfalls nicht entstehen, denn es geht nicht ums Geld.