Bestattungskosten: Wer zahlt die Beerdigung?

Es trifft nicht nur die Erben, sondern auch Angehörige

Beerdigungen kosten Geld. Auch eine „schmale“ Urnenbestattung kostet schnell einen vierstelligen Betrag. Diese Kosten haben regelmäßig die Erben zu bezahlen. Die schmälern die Erbschaft, doch meistens reicht das Erbe aus. Ist der Nachlass überschuldet, bietet sich die Ausschlagung an (Frist: sechs Wochen). So halten es dann meistens auch die entfernteren Verwandten. Ist niemand da, der sich unabhängig von der Erbenstellung freiwillig um die Beerdigung kümmert, springt der Staat ein. Jedes Bundesland hat hierfür ein eigenes Gesetz. In Brandenburg nennt es sich das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, in Berlin Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen. Die Inhalte gleichen sich. Zentral ist die Verpflichtung zur Bestattung. Pflichtig sind in dieser Reihenfolge Ehegatten, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die volljährigen Enkelkinder und die Großeltern. Ob sie Erben sind oder ausgeschlagen haben, ist dabei ohne Relevanz.

Friedhof
Einen solchen Grabstein wird das Amt nicht bezahlen….

Praktisch beauftragt die Verwaltung ein Bestattungsunternehmen und macht die entstehenden Kosten mit einem Gebührenbescheid geltend. Dabei haben wir in unserer Praxis die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltung nicht allzu viel Zeit mit der Recherche verbringt. Stirbt ein Mensch ohne engere Familie, sind die Eltern meist schnell ermittelt. Kinder, zu denen kein Kontakt besteht und die oft einen ganz anderen Namen tragen, ermittelt die Verwaltung nicht.

Den Gebührenbescheid trotzdem zu akzeptieren, ist an dieser Stelle der falsche Weg. Oft gibt es Informationen zu Namen und Wohnorten von Personen, welche die Ämter für die Bestattungskosten vorrangig in Anspruch nehmen müssen. Damit lässt sich mancher Gebührenbescheid erledigen.