BGH: Facebook-Konto ist doch vererbbar

Gerade (12.07.2018 ggn. 11.40 h) hat der BGH mitgeteilt, dass die Erben einen Anspruch gegen Facebook auf Zugang zum Konto eines Verstorbenen haben und zwar mit allen Inhalten. Damit der Account vererbbar.

Digitaler Nachlass

Hintergrund der Entscheidung war der Wunsch einer Mutter mögliche Hintergründe zu erfahren, warum ihre Tochter bei einem U-Bahn-Unglück in Berlin ums Leben gekommen war. Facebook verweigerte des.

Vor dem Landgericht in der ersten Instanz hatte die Mutter recht bekommen; das Berliner Kammergericht  gab Facebook in der Berufung recht. Nun hat der Bundesgerichtshof letztinstanzlich entschieden.

Details zur Entscheidung folgen. Die Pressemitteilung des BGH ist hier abrufbar

Wir hatten in der Vergangenheit informiert:

Digitaler Nachlass: Facebook darf Mutter den Zugriff auf Chat der toten Tochter verweigern