Bundestag beschließt Mütterrente – Väter müssen aktiv werden

wendelmuth Rechtsanwälte lädt ein zur Rentenpaket-Infoveranstaltung

Vergangenen Freitag hat der Bundestag das Rentenpaket verabschiedet. Neben der Rente mit 63 ist die Mütterrente zentraler Bestandteil des 160 Mrd. Euro-Pakets. Mitte Juni muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Die Zustimmung gilt jedoch als sicher, so dass es ab 1. Juli 2014 mehr Rente bzw. höhere Rentenansprüche für Mütter gibt, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden. Die Neuberechnung erfolgt automatisch, allerdings kann es einige Monate dauern, bis die Umsetzung in die Praxis erfolgt. Gezahlt wird dann rückwirkend. Die Erhöhung beträgt bei den Ostrenten 26,39 Euro und bei den Westrenten 28,61 Euro. Das ist der Wert eines Entgeltpunkts ab Juli 2014. Die Details der Regelung können hier aus Platzgründen leider nicht dargestellt werden.

Im Rahmen von Ehescheidungen findet der sog. Versorgungsausgleich statt, und Rentenanwartschaften werden von einem Ehepartner auf den anderen Ehepartner transferiert (sog. Halbteilungsgrundsatz). So werden Nachteile ausgeglichen, wobei der Gesetzgeber insbesondere Mütter im Auge hatte, die wegen der Kindererziehung längere Zeit nicht gearbeitet haben. Durch die Mütterrente erfolgt nun eine Besserstellung, so dass viele Väter bei der Scheidung zu viele Anwartschaften übertragen hatten. Leider wird dies nicht automatisch ausgeglichen. Notwendig ist vielmehr, einen Abänderungsantrag beim Familiengericht zu stellen. Hier darf man keine Zeit verschenken. Grund: Die Rente wird nicht rückwirkend neu berechnet, sondern nur für die Zukunft.

Veranstaltungshinweis: Am 4. Juni 2014 um 18 Uhr informiert Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth zur neuen Mütterrente; Rentenberater Dr. Ronald Musil wird die Neuregelungen der Rente mit 63 vorstellen. Die kostenfreie Veranstaltung findet im Kulturhaus Falkensee, Havelländer Weg 67, statt.