Cornona u. Umgang

Familienrecht: Gericht verpflichtet Landkreis zu Umgang ohne Quarantäne

Kind darf ohne Sanktion nach Österreich zu seiner Mutter

Corona ist allgegenwärtig und Infektionsschutz ist wichtig. Doch es gibt Grenzen, die in einem Fall aus unserer jüngsten Praxis vom Landkreis Havelland missachtet wurden. Erst das Verwaltungsgericht in Potsdam hat dem Gesundheitsamt aufgezeigt, wie wichtig Familie ist:

Das achtjährige Kind lebt schwerpunktmäßig bei seinem Vater im Havelland. Die Mutter lebt in Österreich. Die Ferienumgänge sind für das Mutter-Kind-Verhältnis deshalb besonders wichtig. Dieses Jahr plante die Mutter das Kind entsprechend der Umgangsregelung nach Weihnachten bis Anfang Januar mit nach Österreich zu nehmen. Der Vater wollte dies nicht, weil das Kind nach der brandenburgischen SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung nach der Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne gemusst hätte.

Wir haben daraufhin beim Gesundheitsamt den Antrag gestellt, für das Kind eine Ausnahme zuzulassen. Argumentiert haben wir mit dem Umgangsrecht, das auf dem Schutz der Familie nach Artikel 6 des Grundgesetzes beruht, und ein Stück auch mit dem gesunden Menschenverstand: Ist eine Quarantäne für ein Kind gerechtfertigt, nur weil der Umgang in Österreich stattfindet? Die Ansteckungsraten sind in Teilen Deutschlands viel höher als in Österreich – doch ein Umgang in Sachsen wäre ohne Quarantäne geblieben. Im Ablehnungsbescheid formulierte der Landkreis dann, dass der Umgang zwischen Kind und Elternteil kein „triftiger Grund“ für eine Ausnahme sei.

Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hat die Mutter weitgehend Recht bekommen. Der Landkreis wurde verpflichtet, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Das Kind bekam lediglich die Auflage, kurz vor oder bei der Einreise einen Corona-Test zu machen. Dieser fiel übrigens negativ aus.

Umgang mit der Mama in den Bergen, ohne 10 Tage Quarantäne beim Papa // Photo by Paul Gilmore on Unsplash

Dabei hätte man es belassen können. Doch der Landkreis Havelland hat wohl ungenutzte Ressourcen und nutzt diese, um sich beim Oberverwaltungsgericht zu beschweren. Dort will er erreichen, dass das Kind doch noch in Quarantäne muss.