Corona ist ein Stresstest für viele Beziehungen. Einige werden ihn nicht bestehen.

So bereiten Sie Trennung und Scheidung richtig vor.

Kein Sport, keine Hobbies und keine Treffen mit Freunden. Dafür viel Zeit mit dem Partner. Für manche Beziehung wird dies zu viel der Zweisamkeit sein. Kommt es zur Trennung, stellt ein Ehegatte oft fest, dass er keinen Überblick über das Vermögen hat. Die Unterlagen sind nach dem Auszug plötzlich unerreichbar und die Fragen häufen sich, spätestens bei der Erstberatung beim Anwalt: Wo steht der Kredit für die Immobilie? Wie viel ist eigentlich das Aktiendepot nach der Corona-Krise noch wert? Und war da nicht noch ein Ratenkredit?  Oft laufen Kredite auf beide Ehegatten, aber einer hat de facto die Verwaltung übernommen.

Hier ist es unerlässlich, die Verhältnisse genau zu erfassen. Viel kann man in Erfahrung bringen: Welchem Ehepartner die Immobilie gehört, weiß das Grundbuchamt. Die Kreditinstitute geben über sonstiges Vermögen Auskunft, z.B. ob ein Ehegatte tatsächlich Kontoinhaber ist und wer für den Autokredit geradestehen muss. Wer sich diese Informationen vorher besorgt und das wichtigste dokumentiert (Handy-Kamera), spart sich hinterher Arbeit.

Corona - gefährlich für Beziehungen
Auch für Beziehungen gefährlich // (c) CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM – wikipedia

Außerdem ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das Vermögen des anderen zu verschaffen. Kopien von Depot- und Kontoauszügen, Lebensversicherungspolicen oder Immobilienunterlagen sind äußerst hilfreich, um zu verhindern, dass später ganze Vermögenspositionen „vergessen“ werden. Dasselbe gilt für das Einkommen des Ehegatten. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung des Vorjahres liefern wichtige Indizien, damit der Bonus zum Jahresende oder die Aktienoption nicht in Vergessenheit geraten, und ermöglichen eine erste Berechnung des Unterhalts.

Wenn auch Ihr Ehepartner diesen Artikel gelesen und alle Unterlagen rechtzeitig „in Sicherheit“ gebracht hat, sollte die Trennung, wenn sie auch nach Normalisierung der Verhältnisse noch aktuell ist, daran nicht scheitern: Das Gesetz gibt eine ganze Reihe von Auskunftsansprüchen verbunden mit der Pflicht, Unterlagen vorzulegen.