Corona: Reisen in den Herbstferien?

Brauche ich die Zustimmung des anderen Elternteils?

Die Herbstferien stehen vor der Tür. Gleichzeitig springen immer mehr Corona-Ampeln auf Rot. Die Anfragen, ob ein Elternteil, bei dem das Kind lebt bzw. ein Elternteil, der seinen Ferienumgang wahrnimmt, mit dem Kind in den Urlaub fahren darf, häufen sich. In Zeiten vor der Pandemie war Urlaub in Deutschland und gefahrloser Urlaub im europäischen Ausland auch ohne Zustimmung beider Eltern möglich. Heute sieht es anders aus:

Herbstferien 2020 - Corona

Urlaubsreisen in Risikogebiete sind nur möglich, wenn beide Elternteile zustimmen. Maßgeblich ist die Liste des Robert-Koch-Institutes, die immer länger wird. Für Urlaub in deutschen Risikogebieten dürfte nichts anderes geltend, auch wenn es hierzu noch keine Gerichtsurteile gibt. Verwirrung herrscht im Hinblick auf die Türkei. Das Auswärtige Amt hat einige touristische Gebiete (Regionen um Bodrum und Antalya) von der coronabedingten Reisewarnung ausgenommen. Da die Türkei trotzdem und zwar vollständig als Risikogebiet eingeordnet ist, kann sich aber kein Elternteil auf die Liste des Auswärtigen Amts berufen. Diese hat insbesondere den Effekt, dass bei einem Reiseveranstalter gebuchte Reisen nicht kostenfrei storniert werden können (außer es ist vertraglich vereinbart), auch dann nicht, wenn die Reise mit dem Kind an der fehlenden Genehmigung des anderen Elternteils scheitert.