Das Scheitern einer Ehe zeichnet sich ab. Und häufig stellt ein Ehegatte fest, dass er keinen Überblick über das Vermögen hat: Wo steht der Kredit für die Finanzierung der Immobilie? Wie viel ist eigentlich das Aktiendepot wert? Und war da nicht noch ein Ratenkredit? Oft laufen Kredite auf beide Ehegatten, aber einer hat de facto die Verwaltung übernommen. Hier ist es unerlässlich, die Verhältnisse genau zu erfassen. Welchem Ehepartner die Immobilie gehört, weiß das Grundbuchamt; die Kreditinstitute geben über sonstiges Vermögen Auskunft, z.B. ob ein Ehegatte tatsächlich Kontoinhaber ist und wer für den Autokredit gerade stehen muss.
Außerdem ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das Vermögen des Ehegatten zu verschaffen. Die genauen Werte sind hier weniger wichtig, da der Ehegatte später zur Auskunft gezwungen werden kann. Kopien von Depot- und Kontoauszügen, Lebensversicherungspolicen oder Immobilienunterlagen sind äußerst hilfreich, um zu verhindern, dass später ganze Vermögenspositionen „vergessen“ werden. Dasselbe gilt für das Einkommen des Ehegatten. Der Bonus zum Jahresende oder die Aktienoption geraten leicht in Vergessenheit. Nach Ermittlung der finanziellen Verhältnisse kann außerdem ein Steuerberater konsultiert werden, wenn zum Beispiel Einzelheiten zum Wert eines Unternehmens zu klären sind.
Aber selbst, wenn der Ehepartner diesen Artikel gelesen hat und alle Unterlagen rechtzeitig „in Sicherheit“ gebracht hat, sollten Sie die geplante Trennung nicht aufgeben: Das Gesetz gibt eine ganze Reihe Auskunftsansprüche verbunden mit der Pflicht, Unterlagen vorzulegen.