Der digitale Nachlass – Was passiert nach dem Tod mit den Daten im Internet? (Teil 1 von 3)

45 % der über 60jährigen nutzen das Internet, bei den 50-59jährigen sind es 82 %, bei den jüngeren nährt sich die Nutzerquote den 100 % an (ARD/ZDF-Onlinestudie 2014). Immer größere Lebensbereiche finden in immer größerem Maße im Internet statt: Online-Banking, Handyverträge, Partnerbörsen, Streaming von Musik, Speicherung von Daten in der Cloud und natürlich die sozialen Netzwerke. Facebook und Co. wären offline gar nicht vorstellbar. Wenn ein Mensch stirbt, leben seine Daten weiter. Sie verschwinden genauso wenig, wie Immobilie, Auto und Hausrat verschwinden. Mit den älter werdenden Internetnutzern stellen sich immer häufiger zwei Fragen: Woraus besteht der digitale Nachlass? Und wie ist mit ihm umzugehen?

Die Grundregel ist schnell erklärt: Die Erben werden Eigentümer aller Daten des Verstorbenen. Der digitale Nachlass wird nicht anders behandelt als alle anderen Gegenstände, die die Erbschaft bilden. Die Erbenstellung ergibt sich dabei entweder aus dem Testament und wenn ein solches fehlt, aus der gesetzlichen Erbfolge. Gehört ein Computer zum Nachlass, liegt die Entscheidung, ob Sie die Daten lesen und was damit passiert, ganz allein bei Ihnen. Gleiches gilt für Kundenkonten, Benutzerregistrierungen etc. im Internet. Die Erben können neue Passwörter anfordern und sich so den Zugang verschaffen. Die Legitimation erfolgt durch die Sterbeurkunde und die Vorlage des Erbscheins. Eine wichtige Rolle spielen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Anbieter. Diese können vorsehen, dass ein Profil im Todesfall erlischt, entweder automatisch oder weil es der Nutzer bestimmt hatte. In den allermeisten Fällen erhalten die Erben jedoch Zugriff auf Nutzerprofile und Daten.

In der nächsten Woche werden die Möglichkeiten vorgestellt, die ein Internetnutzer zu Lebzeiten hat, um über seinen digitalen Nachlass zu bestimmen.