Wenn ein Mensch stirbt, leben seine Daten weiter. Wem nicht egal ist, was mit den Daten passiert, sollte sich vor seinem Tod darum kümmern. Angehörige können durchaus verstört sein, wenn sie erfahren, dass der Verstorbene z.B. gerne erotische Angebote genutzt hat.
Eine Möglichkeit ist die Bevollmächtigung einer Vertrauensperson, ein guter Freund oder auch ein Anwalt, die entsprechend den Anweisungen des Erblassers Daten löscht und Online-Abos kündigt. Eine solche Vollmacht kann sofort oder erst nach dem Tod Wirkung entfalten. Dann muss die bevollmächtigte Person allerdings den Tod nachweisen, wenn sie von der Vollmacht Gebrauch machen möchte. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Erben die Vollmacht widerrufen. Das kann vermieden werden, wenn sie unwiderruflich ausgestaltet ist. Am einfachsten ist es, auch die Passwörter zu überlassen. Die sicherste Methode ist „offline“ vorzugehen. Was nicht im Netz steht, wird auch nicht gehackt. Die „große“ Lösung ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der sich um das gesamt Erbe einschließlich Daten kümmert.
Alternativ gibt es verschiedene Online-Anbieter, die Zugangsdaten aufbewahren und nach dem Tod den Willen des Verstorbenen ausführen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Eine genaue Prüfung ist ratsam. Die Datensicherheit ist das eine Problem, die Unternehmen als solches das andere: Internetfirmen verschwinden oft genauso schnell vom Markt, wie sie entstanden sind.
Den Zugriff auf den heimischen PC kann die Nutzung eines Passworts oder einer Verschlüsselung erschweren bis unmöglich machen. Das kann den Erben das Leben allerdings sehr schwer machen, wenn sie Daten brauchen, die sie haben sollen. Wer das nicht will, sollte auch hier eine Vertrauensperson beauftragen, die Zugriff auf den Rechner hat und ihn nach Löschung sensibler Daten an die Erben übergibt.
Nächste Woche wird erklärt, was die Erben unternehmen können, um den digitalen Nachlass zu verwalten.