Wenn ein Mensch stirbt, leben seine Daten weiter. Wer heute erbt, muss sich nicht nur um die Abmeldung des Autos und die Auflösung der Wohnung kümmern, sondern auch den digitalen Nachlass. Die Daten sind Bestandteil der Erbschaft.
Am einfachsten ist es, wenn der Verstorbene Zugangsdaten und Passwörter notiert hat. Sie können z.B. Bestandteil des Testamens sein. Dann stellt sich für die Erben nur noch die Frage des „richtigen“ Umgangs mit dem Nachlass. Mit dem Einloggen in Nutzerkonten dringt der Erbe ein gutes Stück in die Privatsphäre des Verstorbenen ein. Unangenehme Erkenntnisse sind dabei nicht ausgeschlossen, auch wenn dieses Vorgehen rechtlich einwandfrei ist. Andererseits bringt die Durchsicht von Festplatte und E-Mail-Account möglicherweise Erkenntnisse über kostenpflichtige Verträge, die gekündigt werden müssen oder deckt Vermögen auf, das auf Online-Konten schlummert. Wer die Durchsicht des Computers scheut, kann sich z.B. an einen Anwalt wenden, der alle rechtlich und wirtschaftlich relevanten Daten sichert und die restlichen Daten dauerhaft löscht.
Darüber hinaus gibt es Anbieter, die im Auftrag der Erben die allermeisten bekannten Plattformen im Internet analysieren und eine Liste erstellen, wo der Verstorbene registriert war. Dies geschieht ohne Zugriff auf die Daten des Verstorbenen, sondern durch Zusammenarbeit mit den Online-Anbietern. Die Erben erhalten die Liste und können sich um die Abwicklung kümmern.
Wenn die Erben die Onlinedienste und -anbieter identifiziert haben, bei denen der Erblasser registriert war, können sie neue Zugangsdaten anfordern. Einfach ist dies, wenn die Zugangskennung bekannt ist und Zugriff auf das Postfach besteht. Dorthin können die Anbieter neue Passwörter schicken. In allen anderen Fällen müssen sich die Erben durch Vorlage der Sterbeurkunde (reicht oft) oder des Erbscheins zunächst legitimieren.