Die Bayern lieben das Betreuungsgeld, der Osten nicht – Und das Verfassungsgericht sieht die Herdprämie ebenfalls kritisch

Mittlerweile erhalten Eltern, die ihr Kind im Alter von 15 Monaten bis drei Jahren zu Hause erziehen, 150 Euro Betreuungsgeld monatlich. Kritiker nennen diese Zuwendung „Herdprämie“, weil sie faktisch das traditionelle Rollenbild festigt. Mitte April hatte sich das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung ebenfalls kritisch geäußert. Dies lag aber weniger am Rollenverständnis, sondern an der Frage, ob der Bund für eine solche Sozialleistung überhaupt zuständig ist. Er gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für das Betreuungsgeld aus. Davon kommt in Westdeutschland am meisten an. Das statistische Bundesamt zählt 2014 386.483 Fälle. Lediglich 27.619 Empfänger wohnen im Osten, inkl. Berlin (7,1 %, zum Vergleich: Anteil an der Gesamtbevölkerung ca. 20 %). In Bayern erfreut sich das Betreuungsgeld dagegen größter Beliebtheit. 85.683 Fälle gibt es dort. Damit gehen 22,1 % des Geldes in den Süden der Republik, obwohl dort nur 15,6 % der Deutschen leben.

Die CSU hat die Bayern offensichtlich richtig eingeschätzt, als sie das Betreuungsgeld durchsetzte. Insgesamt steht die deutsche Bevölkerung dem Betreuungsgeld eher skeptisch gegenüber. 38 % wünschen sich, dass das Verfassungsgericht die Leistung kassiert und sogar 54 % meinen, dass die Mittel besser für andere familienpolitische Zwecke ausgegeben werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage. Die wurde allerdings von der Heinrich-Böll-Stiftung in Auftrag gegeben. Das ist die Stiftung von Bündnis 90/Die Grünen, deren Anhänger das Betreuungsgeld kritisch sehen. Ob das Ergebnis auch so gewesen wäre, wenn eine CSU-Stiftung die Umfrage iniitiert hätte?

Erstmal bleibt das Betreuungsgeld den Bayern und dem Rest der Republik erhalten. Erst wenn die Verfassungsrichter in einigen Monaten dagegen entscheiden sollten,wird die Diskussion wieder Fahrt aufnehmen.