Die neue Mütterrente – Expertenanhörung im Bundestag

Das Gesetzgebungsverfahren ist mittlerweile angelaufen, inhaltlich hat sich bislang aber noch nicht viel getan. Der Vorschlag der Bundesregierung wurde in den Bundesrat und in den Bundestag eingebracht. Im Bundestag wird das Gesetzgebungsprojekt als Drucksache 18/909 vom 25. März 2014 behandelt. 

Der Bundesrat war schon eher befasst und hat bereits am 14. März beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben. Das Bundesland Thüringen war mit seinem Vorschlag, Mütter in den alten und den neuen Bundesländern gleichzustellen und beiden den höheren Westzuschlag zu geben, gescheitert. Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben den Vorschlag unterstützt.

Im Bundestag wurde am 3. April 2014 erstmalig über das Gesetz beraten und zwar für genau 96 Minuten. Am Ende der Debatte hat der Bundestag das Rentenpaket der Bundesregierung, das neben der Mütterrente auch die Rente mit 63 Jahren enthält, in die Ausschüsse des Bundestages verwiesen. Federführend ist dabei der Ausschuss für Arbeit und Soziales; mitberatend tätig werden der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Haushaltsauschuss. Während im Bundestag für Medien und Wähler debattiert wird, findet in den Ausschüssen die inhaltliche Arbeit statt. 

Für Montag, den 5. Mai 2014 hat der federführende Ausschuss eine zweistündige Expertenanhörung angesetzt, zu der Wissenschaftler und Verbandsvertreter geladen sind. Grundlegende Auswirkungen auf das Gesetz wird dieser Termin jedoch nicht haben.

wendelmuth – die Fachkanzlei für Erb- und Familienrecht – informiert Sie über die politische Entwicklung, wird zu Informationsveranstaltungen einladen und rechtzeitig über notwendige weitere Schritte informieren. Registrieren Sie sich kostenlos und unverbindlich unter muetterrente@wendelmuth.net oder rufen Sie uns an, wenn wir Ihnen die Informationen per Post zukommen lassen sollen.