Die neue Mütterrente – und Vaters Anteil

Geplante Neuregelung hat Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich – Newsletter informiert Sie

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Frauen, die vor 1992 Mutter geworden sind, zukünftig mehr Rente bekommen. Das Gesetzgebungsverfahren hat gerade erst begonnen, doch die Neuregelung soll schon Anfang Juli 2014 in Kraft treten. Ins Sozialgesetzbuch VI soll ein neuer § 307d eingefügt werden. Diese Vorschrift gewährt dem Elternteil, das sich um die Kindererziehung gekümmert hat,  einen zusätzlichen Entgeltpunkt – im Regelfall wird es sich hierbei um die Mutter handeln. Ein Punkt bringt 25,74 Euro (Ost) bzw. 28,14 Euro (West) Rente pro Monat ein.

Im Falle der Ehescheidung werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs Entgeltpunkte übertragen – vom Gutverdiener auf den Geringverdiener, d.h. im  Regelfall auf die Mutter, die zur Kindererziehung beruflich zurückgesteckt hat. Durch die Mütterrente erfolgt nun eine Besserstellung. Der Rentennachteil, der durch den Versorgungsausgleich schon ausgeglichen wurde, wird  noch einmal ausgeglichen. Der Vater hat also im Rahmen der Scheidung zu viele Punkte auf die Mutter übertragen. Durch einen Abänderungsantrag beim Familiengericht kann sich der Vater einen halben Entgeltpunkt zurückholen.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet und kaum ein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist – aber die Chancen stehen gut, dass auch Väter von Mutters neuer Rente profitieren können.

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