In wenigen Tagen ist Weihnachten. Wir feiern die Geburt von Jesus Christus, auch wenn das im modernen Weihnachtstrubel leicht in Vergessenheit gerät. Die Weihnachtsgeschichte berichtet uns von den Ereignissen vor mehr als 2000 Jahren. Sie ist zugleich die Geschichte einer kleinen Familie. Da liegt es nahe, die ganze Sache einmal familienrechtlich zu betrachten – mit dem gebotenen Respekt und einem Augenzwinkern.
Unterstellen müssen wir, dass aktuelles deutsches Recht anwendbar ist, da zur Rechtslage in Judäa zur Zeitenwende nichts bekannt ist. Maria und Josef waren verlobt, als Maria schwanger wurde und Jesus auf die Welt brachte. Die gesetzliche Vermutung in § 1592 BGB, wonach der Ehemann automatisch als Vater des Kindes gilt, greift deshalb nicht. Da Josef das Kind auch nicht als sein eigenes anerkannt hat, muss man von einer Adoption ausgehen, denn Jesus hat mehrere Stiefgeschwister (Markus 6,3). Damit ist der Heilige Geist zwar biologisch der Vater, verliert aber mit der Adoption juristisch die Vaterschaft. Maria ist und bleibt juristisch betrachtet die Mutter. Das Gesetz bestimmt in § 1591 BGB: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“ Es kann damit offen bleiben, ob Maria mit einer eigenen Eizelle an der Erzeugung von Jesus beteiligt war. Falls dies zu verneinen wäre, wäre Maria als Leihmutter einzuordnen, was familienrechtlich folgenlos ist.
Acht Tage nach der Geburt wird Jesus beschnitten (Lukas 2,21). Dem Eingriff dürfen die Sorgeberechtigten zustimmen, wenn ihn ein Arzt oder ein ausgebildeter Vertreter einer Religionsgemeinschaft durchführt. Hierzu enthält die Bibel leider keine juristisch verwertbaren Angaben. Wir sollten zugunsten der Eltern aber davon ausgehen, dass Maria und Josef im Einklang mit den Gesetzen gehandelt haben.
Die wertvollen Geschenke der Heiligen Drei Könige müssen übrigens aufgrund der gemeinsamen Vermögenssorge von Maria und Joseph im Interesse von Jesus einvernehmlich verwaltet werden.