Am 1.12.2020 hat das OLG Düsseldorf seine neue Tabelle für den Unterhalt veröffentlicht. Diese hat zwar keine Gesetzeskraft, dient aber allen Oberlandesgerichten und damit allen Familiengerichten als Orientierung zur Unterhaltsberechnung. Die einzelnen Oberlandesgerichte beziehungsweise das Kammergericht in Berlin veröffentlichen hierzu Leitlinien. Diese werden nun nach und nach erscheinen.
Die Neuregelungen sind sehr überschaubar. Insbesondere wurde der Unterhalt für Kinder erhöht – jedenfalls für solche die noch bei einem Elternteil leben. Der Selbstbehalt ist gleich geblieben. In einer Pressemittelung des OLG Düsseldorf finden Sie weitere Erläuterungen und die Düsseldorter Tabelle 2021 ist dort veröffentlicht. Hier gelangen Sie dorthin.
Allen Unterhaltsinteressierte seien noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Unterhaltsanspruch nicht aus der Tabelle ablesen lässt, indem man einfach den Nettobetrag, den man verdient, zugrunde legt.
Die Leitlinien des OLG Brandenburg, mit der die Düsseldorfer Tabelle konkretisiert wird, sind ebenfalls in der 2021er Fassung erschienen. Neuerungen, außer bei den Werten, die aus der Düsseldorfer Tabelle übernommen wurden, gibt es keine. Wir stellen die leitlinien hier zum Downlaod bereit.