Ehe für alle – ja! Und was ändert sich jetzt?

Ein großes Medienecho mit begrenzten rechtlichen Auswirkungen

Nun ist sie da, die Ehe für alle, d.h. die gleichgeschlechtliche Ehe, die teilweise von ihren Gegnern auch etwas abwertend als „Homo-Ehe“ bezeichnet wird. Viele Lesben und Schwule, die sich jahrelang für die Gleichstellung mit der herkömmlichen Ehe eingesetzt haben, sehen sich nun am Ziel.  Doch was ändert sich nun rechtlich? Um es kurz zu sagen: Nicht viel. Die bisherigen Begriffe „Lebenspartnerschaft“ und „Lebenspartner(in)“, die im Laufe der Jahre in viele Gesetze eingefügt wurden, können wieder gestrichen werden. Das macht Gesetze leichter lesbar, worüber sich aber allenfalls einige Juristen freuen werden.

Jetzt auch mit Adoptionsrecht

Davon abgesehen hat der Gesetzgeber schon in den vergangenen Jahren für eine Gleichstellung gesorgt. Sei es beim „Ehegattensplitting“ (das wurde auch bei Lebenspartnern immer so genannt) oder sei es beim Erbrecht. Für das Splitting hatte das Bundesverfassungsgericht 2013 gesorgt, das Erbrecht gibt es seit Ende 2015.

Die einzige wirkliche Änderung im Rechtssinn ist die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Eheleute zukünftig Kinder adoptieren können, wie es Mann und Frau als Eheleute schon immer konnten. Die Auswirkungen auf die Rechtspraxis dürften sich daher in engen Grenzen halten.

Spannend kann allenfalls noch einmal die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts werden, da sicherlich irgendjemand die Neuregelung zur Überprüfung bringen wird. Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“. Was eine Ehe ist, ist dort nicht erklärt. Aber die Väter des Grundgesetzes dachten sicherlich nur und ausschließlich an eine „klassische“ Ehe, als sie die Verfassung schufen. Ob das ausreicht, um die Neuregelung in Karlsruhe zu stoppen? Meine persönliche Prognose: Nein!