„Ehe für alle“ – Ehefrau wird nicht automatisch zum Vater

Abstammungsrecht ist unverändert

Bekanntlich hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte, war eine Ehepartnerin eines gleichgeschlechtlichen Paars Mutter geworden (Beschluss vom 10.10.2018 – XII ZB 231/18). Den Samen hatte ein Spender geliefert. Das Gesetz macht die Frau zur Mutter, die das Kind geboren hat. Schon die Lateiner wussten „Mater semper certa est“ – die Mutter ist immer sicher. Das gilt auch heute noch, auch wenn man bei Eizellspenden sogar darüber diskutieren muss und dies auch tut.

Beim Vater bestehen schon eher gewisse Unsicherheite

Bienchen und Blümchen
Abstammungrecht – hier bestäubt nur der Ehemann // (c) Rene Albarus – pixelio.de

n. Deshalb stellt das BGB die Vermutung auf, dass Vater derjenige ist, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Diese Regelung wollte auch die nicht gebärende Ehepartnerin für sich anwenden. Dem ist der BGH nicht gefolgt. Unzweifelhaft passt der Wortlaut nicht, denn die gleichgeschlechtliche Ehepartnerin ist kein Mann. Auch wollte der BGH keine Verstöße gegen das Grundgesetz oder die Europäische Menschenrechtskonvention in der mehr als einhundert Jahre alten Vorschrift erblicken.

Dem Gedanken, die Vorschrift trotzdem anzuwenden, weil es nun die Ehe für alle gebe, wollte der BGH auch nicht nähertreten. Er verweist auf den Arbeitskreis des Justizministeriums, der sich Gedanken zu einer Reform des Abstammungsrechts macht.  Und außerdem sei die Lage nicht vergleichbar: Während beim Kind des Ehemannes die Abstammung durch die gesetzliche Regelung oft richtig abgebildet wird, wäre dies bei der Ehefrau der Mutter niemals der Fall.

Für die nicht gebärende Ehefrau bleibt deshalb nur der Weg über die Adoption des in die Ehe geboren Kindes, bis das Abstammungsrecht geändert ist. Die entsprechende Vorschrift spricht nicht von Müttern und Vätern, sondern von Ehegatten. Und das passt auch bei der Ehe für alle.