Erbausschlagung und Altenheim

Unfreundlich sein schafft Rechtssicherheit

Viele ältere Menschen sterben mittellos. Der Platz im Pflegeheim hat die letzten Reserven aufgebraucht. Tritt dann der Erbfall ein, haben es die Pflegeheimbetreiber immer sehr eilig, dass das Zimmer geräumt wird. Sie fordern die Angehörigen auf, kurzfristig alle persönlichen Gegenstände abzuholen. Weil jedermann weiß, dass Pflegeplätze knapp sind, Vater oder Mutter in der Vergangenheit gut betreut wurden oder einfach aus Nettigkeit kommen viele dieser Aufforderung vorschnell nach. Eine Verpflichtung der Angehörigen zur Zimmerräumung gibt es nicht.

Gegenstände im Altenheim - entsorgen?
Eigentum des Heims bleibt da. Und auch die Sachen des Bewohners? // (c) Rainer Sturm / pixelio.de

Dann entsteht oft erbrechtlicher Beratungsbedarf. Gibt es nämlich keine Vermögenswerte zu erben, macht es Arbeit, Erbe zu sein und kann auch noch Geld kosten. Da liegt die Ausschlagung der Erbschaft nahe. Sechs Wochen hat der Erbe Zeit. Hat er die Erbschaft allerdings angenommen, ist die Ausschlagung grundsätzlich nicht mehr möglich. Eine solche Annahme muss nicht ausdrücklich sein. Auch schlüssiges Handeln kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Genau hier liegt das Problem der Zimmerräumung. Wer den Nachlass an sich nimmt, kann durchaus als Erbe angesehen werden. Im Einzelfall sollte man unterscheiden: Werden nur wertlose Gegenstände entsorgt, dürfte dies noch keine Annahme der Erbschaft sein. Wird geräumt und stellt der Angehörige alle Dinge ungeschmälert den Erben zur Abholung bereit, ist dies wohl ebenfalls noch keine Annahme. Werden jedoch Dinge übernommen, die durchaus werthaltig sind (z.B. Schmuck oder Fernseher), geben sich Angehörige als Erben aus. Die Erbschaft ist angenommen. Auch die Annahme von restlichem Taschengeld des Heimes spricht für die Annahme der Erbschaft, die Ablehnung dagegen.

Ein Betreten des Zimmers nach dem Tod des Angehörigen ist hingegen unschädlich, z.B. um zu schauen, ob es noch Dinge gibt, die man dem Erblasser leihweise überlassen hatte. Wer auf Nummer sicher gehen will, verweigert jedenfalls, das Zimmer leerzuräumen und überlässt dies dem Seniorenheim.