Erbrecht: Ein Ferienhaus in Schweden

Wenn Auslandsimmobilien auf deutsches Recht treffen

Zinsen gibt es bei der Bank schon lange keine mehr. Da liegt es nah, in der Ferne ein Ferienhaus zu kaufen. Solange Sie leben und Ihr Leben im Inland oder vielleicht im Ruhestand im Ausland genießen, ist alles unproblematisch. Stirbt aber der Eigentümer, stellt sich die Frage, nach welchem Erbrecht der Todesfall abzuwickeln ist. Im Testament kann man das Recht eines Landes wählen. Fehlt die Rechtswahl, kommt es verkürzt gesagt auf den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts an. Haben Ehegatten kein Testament mit konkreten Erbeinsetzungen, sorgt eine deutsche Besonderheit für Unklarheit. Fehlt ein Ehevertrag, wird der Erbteil des Ehegatten über eine familienrechtliche Vorschrift erhöht: Der Ehegatte erbt ein weiteres Viertel des Nachlasses als Ausgleich des Zugewinns neben dem Viertel, den er bereits mindestens nach Erbrecht bekommt.

Ein Häuschen in Schweden – auch im Winter schön // (c) dalphoto – pixabay.com

Erst der Europäische Gerichtshof hat geklärt, dass diese Regelung auch für das in Schweden gelegene Ferienhaus gilt (Rechtssache C-556/16 – Mahnkopf) und die Vorschrift aus dem Familienrecht in das Erbrecht verschoben. Im konkreten Fall haben die Europäischen Richter verhindert, dass das Ferienhaus in Schweden eine andere Eigentümerstruktur bekommt als der Nachlass in Deutschland.

Vielen dieser Schwierigkeiten geht man mit konkreten Rechtswahlen bei Auslandsbezügen aus dem Weg. Vor allem im Testament ist dies wichtig. Doch auch ein Ehevertrag, der hierzu (oder auch nur hierzu) Regelungen enthält, schafft Klarheit. Gerade wenn ein Ehegatte keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und ein Leben im Ausland geplant ist, wird deutsches Eherecht schnell verlassen.