Erbschaftssteuer – Teil 1: Einführung

Kaum jemand zahlt sie gerne und jeder sucht sie zu vermeiden: die Erbschaftssteuer. Rechtlich ist sie umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat sie aktuell wieder auf dem Tisch. Es geht wieder um die Besserstellung von Betriebsvermögen. Die bestehende Rechtslage eröffnet aber Möglichkeiten, die steuerliche Belastung deutlich einzuschränken und sogar ganz auszuschließen: Zunächst bestehen die persönlichen Freibeträge (z.B. Ehegatte: 500.000,00 €, Kinder: 400.000,00 €, Enkel: 200.000,00 €). Aufgrund des geringen Freibetrages für nicht oder entfernt verwandte Personen (20.000,00 €) kann eine Adoption oder Eheschließung erwogen werden. Zu den Grundfreibeträgen kommen noch Freibeträge für Hausrat und Beerdigungskosten hinzu. Das Familienheim bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt, für den überlebenden Ehegatten, wenn er die Immobilie nach dem Erbfall für mindestens 10 Jahre weiter bewohnt, und – für Kinder als zusätzliche Voraussetzung – wenn die Wohnfläche unter 200 m² liegt. Details hierzu lesen Sie in Teil 2 in der kommenden Woche. Das Betriebsvermögen erfährt eine weitgehende Verschonung, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Trefflich streiten lässt sich darüber, was Betriebsvermögen ist. Findige Erblasser integrieren Privatvermögen in das Firmenvermögen, um es so der Besteuerung zu entziehen. Teil 3 wird dies noch näher erläutern.

Wenn trotz allem die Privilegierungen und Freibeträge nicht ausreichen, muss der den Freibetrag übersteigende Wert des Nachlasses versteuert werden. Beträgt die Differenz weniger als 75.000,00 € fallen je nach Verwandtschaftsgrad 7 bis 30 % Steuern an, bei 75.001,00 € bis 300.000,00 € sind es 11 bis 30 %, bei 300.001,00 € bis 600.000,00 € sind es 15 bis 30 %, darüber hinaus ist der Steuersatz ebenfalls gestaffelt.

Für Schenkungen gelten übrigens dieselben Freibeträge und Steuersätze. Allerdings können die Freibeträge alle 10 Jahre ausgeschöpft werden (Teilbeträge werden addiert), so dass es sich lohnen kann, schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen.