Fachartikel: Online-Scheidung? – gibt’s doch gar nicht

Im Internet wirbt so mancher Rechtsanwalt mit dem Angebot der Online-Scheidung. Gerne wird der potentielle Mandant damit gelockt, dass diese „schnell“ und „günstig“ sei. In einem Beitrag für das Berliner Anwaltsblatt (Heft 3/2019) hat Rechtsanwalt Dr. Christoph Schäfer dargestellt, dass solche Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Die Werbung führt Rechtssuchende in die Irre. Denn kein Gericht scheidet online und ein Mandatsverhältnis, das über E-Mail abgewickelt wird, führt auch nicht zu einer schnellen oder kostengünstigen Scheidung, denn die Gebühren stehen fest.

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