Neues aus der Erbrechtspraxis:
Erbenermittlung und Vermögensübertragung für Pflege im Pflichtteilsrecht sind zwei Themen mit hoher Praxisrelevanz. Wer hierzu sein Wissen auffrischen oder vertiefen möchte, hat die Gelegenheit: Der Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins lädt zu einer Informationsveranstaltung ein, die beides gemeinsam behandelt.
In der ersten Hälfte der Veranstaltung wird Rechtsanwältin unf Fachanwältin für Erb- und Familienrecht Agnes D. Wendelmuth der Frage nachgehen,ob und auch wie sich die Übertragung von Vermögen als Gegenleistung für Pflege auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirkt. Sie erläutert das Spannungsfeld zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung einerseits sowie Pflichtschenkung und Erbringung einer Gegenleistung andererseits.
Im zweiten Teil wird Rechtsanwalt York Gnielka über die rechtlichen Probleme gewerblicher Erbenermittlung berichten. Er wird die Vorgehensweise der Erbenermittler und die Schwierigkeiten bei der Abwicklung darstellen.
Das Treffen findet am 20.01.2016 im DAV-Haus in der Littenstr. 11, 10179 Berlin statt. Beginn ist um 18 Uhr, enden wird das Treffen um 20 Uhr. Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins werden Fortbildungsbescheinigungen erteilt. Ausdrücklich eingeladen sind aber auch alle anderen interessierten Kolleginnen und Kollegen als Gäste. Die Veranstaltung ist kostenlos. Wir bitten die Teilnehmer um Anmeldung per E-Mail an ak-erbrecht@berliner-anwalts-verein.de.
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