Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien

Serie zur Bundestagswahl –Teil 1: CDU/CSU und SPD

Wie schon bei der vergangenen Bundestagswahl hat wendelmuth Rechtsanwälte für Sie die Wahlprogramme nach „unseren“ Rechtsgebieten durchgeschaut. Los geht es mit den Regierungsparteien.

Im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU findet sich kaum etwas. Es findet sich lediglich die wenig konkrete Aussage, dass die familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht angepasst werden sollen. Zentral sei dabei nach wie vor das Wohl des Kindes. Ziel sei eine „Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt.“ Das entspricht der aktuellen gesetzlichen Regelung im BGB. Das Erbrecht ist kein Thema. Eine Erhöhung der Erbschaftssteuer lehnen die Unionsparteien ab.

Auf dem Weg in den Bundestag // Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

Die SPD hält die Erbschaftssteuer für reformbedürftig. Unternehmenserben sollten nicht mehr „überprivilegiert“ werden. Die Sozialdemokraten wollen eine Mindestbesteuerung einführen. Auch Familienstiftungen sollen stärker besteuert werden.

Im Familienrecht setzt die SPD auf eine Verankerung des Kindeswohls im Grundgesetz und eine „kindersensible“ Justiz soll die Belastungen in familiengerichtlichen Verfahren so gering wie möglich halten. Konkreter wird es nicht. Die Abschaffung der zwingenden Kindesanhörung wäre sicherlich ein Punkt, der hier zu diskutieren wäre.

Im Abstammungsrecht sollen gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei Adoptionen, bessergestellt werden. Die SPD möchte „vielfältige Familienmodelle rechtlich absichern.“ Mit einer „Verantwortungsgemeinschaft“ sollen „beispielsweise Regenbogenfamilien“ unterstützt werden, füreinander Sorge zu tragen und Verantwortung zu übernehmen. Die Sozialdemokraten verweisen auf eine seit 20 Jahren in Frankreich bestehende Einrichtung namens PACS (pacte civil de solidarité). Bei Interesse: Dazu gibt es auch einen deutschen Wikipedia-Eintrag unter ziviler Solidaritätspakt.