Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien – Serie zur Bundestagswahl – Teil 1: CDU/CSU

Wir werfen für Sie einen Blick in die Wahlprogramme der wichtigsten Parteien. Den Anfang machen CDU und CSU, deren Wahlprogramm „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben“ betitelt ist. Im Bereich des Erbrechts stellt die Union lediglich fest, dass die Erbschaftsteuer 2016 erfolgreich neu geregelt wurde. Nun steht die Planbarkeit für Familienbetriebe und Mittelstand im Vordergrund und die Sicherung von Arbeitsplätzen in diesen Betrieben. Einer Erhöhung der Erbschafssteuer erteilen die Parteien eine Absage, das Thema soll gar nicht angefasst werden.
Im Bereich des Familienrechts planen CDU und CSU, eine Änderung des Grundgesetzes. Kinderrechte sollen aufgenommen we

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rden. Juristisch dürfte dies ohne Auswirkungen bleiben, da es aktuell keine Schutzlücken gibt. Ehe und Familie sind ohnehin geschützt und Kinder genießen den gleichen Individualschutz wie Erwachsene. Geplant ist schließlich ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, damit Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Die finanzielle Situation für Familien soll sich durch ein Baukindergeld verbessern, 1.200,00 € sollen pro Jahr für zehn Jahre gezahlt werden. Mehr Kindergeld (plus 25,00 €) und ein erhöhter Kinderfreibetrag sind Schritte für die Familie, schließlich soll der Kinderfreibetrag auf den Freibetrag für Erwachsene angehoben werden, was allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt steht.
Insgesamt stehen das Familien- und Erbrecht damit nicht im Fokus dessen, was die Unionsparteien nach der Wahl umsetzen wollen, wenn sie weiterhin die Regierung stellen.

Das Parteiprogramm ist hier abrufbar.