Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien (Teil 3)

Serie zur Bundestagswahl –Teil 3: Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

Im letzten Teil unserer kurzen Serie schauen wir auf zwei weitere Parteien.

Das Wahlprogramm der Grünen (272 Seiten!) enthält die Forderung zur Qualitätssicherung beim Familiengericht. Richter sollen einer Fortbildungspflicht unterliegen, und die Qualifikation der Verfahrensbeistände (sog. Anwalt des Kindes) soll gesetzlich fixiert werden. Unklar bleibt, was sich hinter der Forderung verbirgt, häusliche Gewalt bei Besuchs- und Sorgerecht zu berücksichtigen. Das geschieht heute schon. Ebenso soll die Meinung von Kindern berücksichtigt werden. Auch das ist Gegenstand des aktuellen Rechtsverständnisses. Neu wäre hingegen die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde in Kindschaftssachen zum Bundesgerichthof.

Die Grünen wollen „alle Familienformen“ im Familienrecht abbilden. Das Namensrecht soll liberalisiert werden, wobei dies nicht erläutert wird. Soziale Eltern (Gegenbegriff zu den Eltern im rechtlichen Sinne) sollen die Möglichkeit einer elterlichen Mitverantwortung bekommen (bis zu zwei weitere Elternteile pro Kind). Im Abstammungsrecht soll die Ehefrau der Mutter automatisch Co-Mutter werden. Der Geschlechtseintrag „divers“ soll Einzug in das Abstammungsrecht erhalten. Schließlich soll neben der Ehe mit einem „Pakt für das Zusammenleben“ eine neue Rechtsform geschaffen werden, um wechselseitig Verantwortung zu übernehmen.

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Noch rund 14 Tage bis zur Bundestagswahl 2021 // Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Bei der Erbschaftssteuer wollen die Grünen „Gestaltungsmöglichkeiten“ abbauen. Die Linke wird deutlicher: Hohe Vermögen sollen stärker besteuert werden. Privilegien für das Betriebsvermögen sollen entfallen.Das Erbrecht als solches ist kein Thema, doch durch eine Veränderung der Verwandtschaftsverhältnisse wird es mittelbare Auswirkungen geben.

Im Familienrecht will die Linke ein Wahlverwandtschaftsrecht, z.B. die Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern. Das Abstammungsrecht soll die „Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von trans*-, intergeschlechtlichen und nicht binären Eltern“ beinhalten.