Familien- und Erbrecht: Das planen die Parteien (II/III)

– Serie zur Bundestagswahl – AfD und FDP

Im zweiten von drei Teilen werfen wir einen Blick auf die Programme der dritt- und viertstärksten Fraktionen im aktuellen Bundestag.

Die AfD möchte die Erbschaftssteuer abschaffen. Ansonsten kommt das Erbrecht nicht vor. Die familienrechtlichen Vorstellungen sind nur in wenigen Punkten konkret, orientieren sich aber am traditionellen Familienbild. Statt Kinderrechte soll eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung will die AfD verändern. So sollen die Familiengerichte Kinder seltener und kürzer aus den Familien nehmen. Die Familienberatung soll stattdessen verstärkt werden. In den Jugendämtern, die stärker kontrolliert werden sollen, soll es eigene Stellen für Sanktionen geben. Vereinfachte Adoptionen sollen helfen, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu senken. Beim Umgang mit dem Kind will die AfD die Rechte und Pflichten beider Elternteile stärken. Das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt soll auch bei nichtehelichen Kindern automatisch entstehen. Im Scheidungsrecht sollen „schwerwiegende Verfehlungen gegen die eheliche Solidarität“ sich finanziell negativ auf den Unterhalt vor und nach der Scheidung auswirken.

Es dauert gar nicht mehr lange.

Die FDP will die Erbschaftssteuer lassen, wie sie ist. Veränderungen wollen die Freien Demokraten hingegen im Familienrecht: Mehrelternschaften sollen rechtlich anerkannt werden. Ein Kind soll bis zu vier Elternteile im rechtlichen Sinne haben können. Die Ehefrau der leiblichen Mutter soll automatisch zweite Mutter sein. Auch unverheiratete Paare sollen die Möglichkeit zu Adoption haben. Stiefkinder sollen durch die Adoption Verwandte beider leiblichen Eltern bleiben. Das Wechselmodell soll gesetzlichen Leitbild werden.  und Großeltern sollen eine „bessere Grundlage“ für den Umgang mit den Enkeln bekommen.

Nächste Woche sind dann noch Grüne und Linke an der Reihe.