Familien- und Erbrecht in den Jahren 2018 – 2021

Ein Blick in den Koalitionsvertrag

Am 7. Februar haben sich CDU, CSU und SPD auf ein 177 Seiten starkes Arbeitsprogramm geeinigt. Am ersten Märzwochenende entscheidet sich, ob es umgesetzt wird.

Die Themen „Erben, schenken und Erbschaftssteuern“ sind keine. Keine einzige der 8.371 Zeilen des Dokuments widmet sich diesem Thema. Dies lässt darauf schließen, dass der 2016 mühsam gefundene Kompromiss im Erbschaftssteuerrecht Bestand haben soll.

Das Familienrecht kommt hingegen vor. Nachdem das Thema „gleichgeschlechtliche Ehe“ noch von der alten Regierung eingeführt wurde, will die neue Regierung alle Gesetze dort anpassen, wo als Folge neuer Regelungsbedarf entstanden ist. Die Überschrift zu diesem Abschnitt lautet „Gleichberechtigung und Vielfalt“. Ebenfalls dort steht isoliert der Satz „Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.“ Wo hier Regelungsbedarf gesehen wird, bleibt im Dunkeln.

Im Abstammungsrecht will die neue Regierung den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin und den „Veränderungen in der Gesellschaft“ verstärkt Rechnung tragen. Beim Umgangs- und Unterhaltsrecht soll stärker berücksichtigt werden, dass beide Eltern sich stark um die Erziehung des Nachwuchses kümmern wollen. Maßstab soll aber das Kindeswohl bleiben. Beim Unterhaltsbedarf und beim Selbstbehalt soll eine verbindliche Regelung geprüft werden. Das wäre eine Abkehr von den aktuell sehr schwammigen Vorschriften des BGB und der Ausgestaltung durch Leitlinien der Rechtsprechung. Die Qualität der Richter halten die Koalitionäre wohl für verbesserungswürdig. Im Familienrecht soll es verbindliche Fortbildungen geben. Und im Betreuungsrecht soll eine lange überfällige Regelung kommen: Ehepartner sollen füreinander in Notfällen medizinische Entscheidungen treffen können, ohne dass dafür extra die Bestellung eines Betreuers notwendig wäre.