Wertermittlung auslagern kann viel Zeit sparen
Die dicksten Akten beim Familiengericht sind Verfahren zum Zugewinn. Dies liegt vor allem am immensen Zeitaufwand, den es braucht, um alle Güter der Ehegatten mit einem Preisschild zu versehen. Oftmals müssen Immobilien bewertet werden, manchmal auch Unternehmen. Solche Verfahren dauern nicht selten sechs oder mehr Jahre. Unser aktueller „Senior“ trägt ein Aktenzeichen von 2016.
Eine Möglichkeit, diese Dinge zu beschleunigen, ist das „selbstständige Beweisverfahren“. Im Familienrecht ist es nicht so bekannt, aber trotzdem nützlich: Ziel ist es, tatsächliche Feststellungen zu treffen, die dann im Verfahren vorweg geklärt sind. Die Eheleute können sie dann später nicht mehr in Frage stellen. So lassen sich Werte von Häusern etc. ermitteln. Der Zugewinn kann schneller beziffert werden. Manchmal hilft dies auch, die Scheidung zu beschleunigen.
Selbstständiges Beweisverfahren – so läuft es ab
Der Ablauf ist relativ einfach erklärt: Wir stellen einen Antrag bei Gericht, den Wert von Objekt X zum Stichtag Y zu ermitteln. Daraufhin beauftragt das Gericht einen Sachverständigen, der dann sein Gutachten erstellt und bei Gericht einreicht.
Je nach Interesse beginnt das Verfahren zum Zugewinn erst, nachdem das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist. Das selbstständige Beweisverfahren kann man hingegen bereits starten, wenn das Scheidungsverfahren ganz frisch bei Gericht ist. Möglich und manchmal sinnvoll, aber in der Praxis selten, sind Verfahren, die schon kurz nach der Trennung ansetzen.
Ein bisschen schnell muss man allerdings sein: Sobald das eigentliche Zugewinnausgleichsverfahren schon bei Gericht anhängig ist, ist für das Beweisverfahren leider kein Raum mehr.
Am Ende des Beweisverfahrens steht ein Sachverständigengutachten. Über die Kosten entscheidet das Gericht im „eigentlichen“ Zugewinnausgleichsverfahren, außer ein solches wird dann doch nicht durchgeführt. Dann bleiben die Kosen bei demjenigen, der das Beweisverfahren gestartet hat.