Familienrecht: Das dicke Brett – Neuregelungen zum Kindesunterhalt

Familienrecht: Das dicke Brett – Neuregelungen zum Kindesunterhalt

Ankündigung des Ministers und erste Reaktionen

Justizminister Buschmann hat angekündigt, den Kindesunterhalt neu regeln zu wollen. Das Thema hatte die Regierung bereits im Koalitionsvertrag verankert.. Ziel ist es, die Betreuungsanteile der Eltern beim Unterhalt besser abzubilden. Es ist gerecht, dass z.B. ein Vater, der sein Kind in 14 Tagen 5 Tage betreut, weniger Unterhalt zahlt als ein Vater, der überhaupt keinen Kontakt zum Kind hat. Aktuell kennt das BGB zur schwarz und weiß: Ein Elternteil zahlt, der andere betreut. Daran hält sich die Rechtsprechung weitgehend. Lediglich beim paritätischen Wechselmodell, wo beide Eltern das Kind gleichviel betreuen, gibt es Abweichungen. Die Unterhaltsberechnung ist an dieser Stelle hochkompliziert.

Der Bundesjustizminiter will das Unterhaltsrecht angehen // Foto von Foto: Dominik Butzmann

Kaum hatte der Minister sein Projekt ausgesprochen, kamen Stimmen auf, die sich um die Mütter sorgen machen, die den Unterhalt brauchen. Faktisch ist das so. Nicht selten fließen bei Vätern mit gutem Einkommen 1.000 € oder mehr in die Familienkasse der Mutter. Kindesunterhalt hat jedoch ausschließlich den Zweck, den Bedarf des Kindes zu decken, und nicht dem anderen Elternteil ein auskömmliches Leben zu sichern. Wenn z.B. SPD-Chefin Esken dazu sagt, dass die Reform nicht zu Lasten der Mütter gehen dürfe, dann verkennt sie genau das.

In der familienrechtlichen Praxis wird die Koppelung von Betreuungsanteilen und Unterhalt verstärkt dazu führen, dass um jeden Tag Umgang noch stärker gefeilscht wird als bisher, weil sich die Umgangsregelung im Portemonnaie auswirkt. Schon heute kennen die Praktiker dies, wenn es darum geht, das paritätische Wechselmodell zuzulassen, das oft unausgesprochen am Geld scheitert. An dieser Stelle könnte die Reform Beruhigung bringen, denn wenn es finanziell keinen nennenswerten Unterschied macht, ob in 14 Tagen 7 zu 7 oder 8 zu 6 betreut wird, ist eine Hürde für das Wechselmodell beseitigt.

Bis Ende Augst 2023 sollen Eckpunkte veröffentlicht werden und irgendwann im Anschluss gibt es dann den Gesetzgebungsentwurf.

Mehr zum Familienrecht im Koalitionsvertrag finden Sie in diesem Artikel, den wir im Berliner Anwaltsblatt veröffentlicht haben