Familienrecht:  Das Namensrecht wird flexibler

Justizminister legt ersten Entwurf für Reform vor – auch für bestehende Ehen

Im Koalitionsvertrag ist die Reform des Namensrechts als Projekt genannt. Nun legt das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für Neuerungen bei der Wahl der Nachnamen vor. Das Namensrecht wird flexibler. Wenn der Entwurf mit allen anderen Ministerien abgestimmt ist, beginnt das Gesetzgebungsverfahren. Ein Inkrafttreten ist wohl zum Jahreswechsel 2024/2025 geplant.

Die wesentliche Änderung liegt in der Möglichkeit der Ehegatten einen Doppelnamen zu wählen. Heiratet Herr Meier Frau Schmidt können beide „Schmidt Meier“ oder „Meier Schmidt“ heißen, mit oder ohne Bindestrich. Die bisherigen Möglichkeiten des gemeinsamen Ehenamens nur eines Partners oder die Beibehaltung der bisherigen Namen bleibt erhalten. Die Möglichkeit des Anhängens des Namens bei einem Ehepartner entfällt hingegen.

Hier können sich in den nächsten Jahren Änderungen ergeben // Bild von Christoph Meinersmann auf Pixabay

Kinder erhalten einen einfachen Namen oder einen Doppelnamen, den sich die Eltern aus den Bestandteilen ihrer Namen aussuchen können.

Im Scheidungsfalle soll das Kind den Nachnamen des Elternteils tragen können, bei dem es schwerpunktmäßig lebt. Der andere Elternteil muss einwilligen. Hier ist Konfliktpotential vorhanden. Im Zweifel muss das Familiengericht entscheiden. Das Kindeswohl ist der Entscheidungsmaßstab. Ab dem fünften Geburtstag soll auch das Kind einwilligen. Ob diese Altersgernze im weiteren Gesetzgebungsverfahren beibehalten wird, möchten wir mit einem Fragezeichen versehen. Eine Namensänderung des Kindes im Falle des Scheiterns einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist nicht vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen die Rückbenennung nach Einbenennung von Stiefkindern, Erwachsenenadoptionen und sog. geschlechtsangepasste Familiennahmen, die man aus osteuropäischen Sprachen kennt (z.B. „-ow“ und –„owa“).

Die Neuregelungen gelten auch für bestehende Ehen, allerdings plant der Gesetzgeber hier mit einer Frist. Bis Ende 2026 müssen sich die Eheleute für einen Doppelnamen als Ehenamen entscheiden.

Details finden sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.