Familienrecht, die Philippinen und der Vatikan

Einigkeit bei der Nicht-Scheidung

Philippinen: Heirat ist einfach… // (c) Miroslaw / pixelio.de

Familienrechtliche Fragestellungen machen schon lange nicht mehr an den deutschen Grenzen halt. Ausländer aus allen Teilen der Welt leben in Deutschland, Deutsche leben im Ausland. Und Liebe kennt bekanntlich keine Grenzen.

So gibt es auch immer wieder Ehen mit internationalem Bezug (Eheleute unterschiedlicher Nationalitäten, Ehen, die im Ausland geschlossen werden, und Scheidungen von ausländischen Ehen Im Inland). Regelungen hierzu gibt es im sog. internationalen Familienrecht, das wirklich kompliziert ist, weil jeder Staat eigene Regelungen hat. In den letzten Jahren sind zumindest einige europäische Regelungen entstanden, die etwas Licht ins Dunkle gebracht haben.

Was hat das mit den Philippinen und dem Vatikan zu tun? Beide Länder sind sehr katholisch geprägt, weshalb ihr Familienrecht die Eheschließung kennt, aber nicht die Scheidung. Eine Ehe lässt sich in diesen Ländern nur unter strengen Voraussetzungen annullieren oder für nichtig erklären. Es kann gelingen, wenn ein Ehepartner geisteskrank war, homosexuell ist oder unter vergleichbar hohen Hürden. Das internationale Familienrecht erlaubt aber die „Flucht“ ins deutsche Recht. Davon profitieren deutsche Staatsbürger, die auf den Philippinen eine Filipina (meistens sind es Frauen) geheiratet haben. Aber auch Filipinos und -nas, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben, aber in Deutschland leben, sind nicht dauerhaft aneinander gekettet. Da das Scheidungsverbot mit den Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar ist, kommt auf eine philippinische Ehe ausnahmsweise deutsche Scheidungsrecht zur Anwendung. Die Ehe gilt dann in Deutschland als geschieden, sodass auch eine Wiederheirat möglich ist. Nur die Philippinen (und der Vatikan) akzeptieren ein deutsches Scheidungsurteil nicht.