Familienrecht: Ich bin dann mal weg … Umzug mit dem Kind

Darf ich mit dem Kind wegziehen? Und wenn ich Fakten schaffe?

Bei gemeinsamem Sorgerecht hat kein Elternteil das Recht mit dem Kind umzuziehen. Ist der andere Elternteil nicht einverstanden, entscheidet das Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Das ABR ist ein Teil des Sorgerechts. Ein reguläres Verfahren über zwei Instanzen dauert mehrere Monate. Kommt noch ein psychologisches Gutachten hinzu, vergeht oft mehr als ein Jahr. Solange will oder kann der umzugswillige Elternteil oft nicht warten, weil die neue Arbeitsstelle ruft oder der Wunsch besteht, nach einer gescheiterten Beziehung räumlichen Abstand zu gewinnen.

Maßstab der gerichtlichen Entscheidung ist einzig und allein das Wohl des Kindes. In 99 % der Fälle ist es für das Kind am besten, wenn es Mutter und Vater in der Nähe hat. Doch hat das Gericht keine Möglichkeit, dem Elternteil den Umzug zu verbieten.

Wenn der Umzugswagen kommt….

Wenn es schnell gehen soll, kann ein Eilverfahren die Lösung sein. Das stößt bei allen Beteiligten (Jugendamt, Gericht) oft auf Kritik, die im Verfahren durchaus deutlich ausgesprochen wird. Gibt das Gericht dem Eilantrag statt, steht dem Umzug nichts mehr im Wege.

Und wenn das Gericht nicht entscheidet?

Lehnt das Gericht den Eilantrag ab (oder wird das Gericht gar nicht gefragt), zieht so mancher Elternteil dennoch um. Das geht in solchen Fällen gut, in denen ein Elternteil die engere Bindung zum Kind hat, etwa weil das Kind schon vorher schwerpunktmäßig von der Mutter (so ist es meistens) betreut wurde. Dem Kind soll dann kein neuer Wohnungswechsel zugemutet werden. Die Wegnahme des Kindes als Sanktion ist verboten.

Hat der Elternteil den Umzug erst einmal vollzogen, greift die Kraft des Faktischen. Egal, ob das Kind mit dem Einverständnis des Gerichts im Eilverfahren oder einfach so „umgezogen“ wird: Wenn sich das Kind erst einmal eingelebt hat, wird das Familiengericht es in der finalen Entscheidung am neuen Wohnort belassen. Nut wenn der Gutachter Defizite des betreuenden Elternteils feststellt, rechtfertigt dies eventuell den Wechsel in den anderen Haushalt.