Familienrecht: Umgang im Wechsel im Bundestag

Wird das Wechselmodell der neue Regelfall?

Zwei Wohnungen für ein Kind – das Wechselmodell // Bild: (c) Rainer Sturm – pixelio.de

Männer interessieren sich immer mehr für ihre Kinder – und sind deshalb mit dem „klassischen“ Umgangsmodell (jedes zweite Wochenende und evtl. noch ein Nachmittag in der Woche) nicht mehr einverstanden. Seit einigen Jahren liegt das sogenannte Wechselmodell im Trend: Das Kind ist eine Woche bei dem einen Elternteil und die folgende Woche bei dem anderen. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht, dass eine gesetzliche Regelung geprüft werden soll. Auslöser der verstärkten Diskussion ist neben dem gesellschaftlichen Wandel eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017, wonach das Wechselmodell angeordnet werden kann, auch wenn nicht beide Eltern zustimmen. Die FDP hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem sie die Einführung des Wechselmodells als Regelfall fordert. Die Linke konterte mit einem Antrag, der das Gegenteil fordert.

In der Debatte am 15.03.2018 wurde recht schnell deutlich, dass sämtliche Parteien das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen wollen. Grundsätzliche Einigkeit besteht auch dahingehend, dass ein Wechselmodell dann nicht funktioniert, wenn die Eltern nicht miteinander reden können, und eine räumliche Nähe Grundvoraussetzung ist. Auch angesprochen, vor allem von den Rednern der linken Oppositionsparteien wurden finanzielle Aspekte. Diese sind nicht zu unterschätzen: Ein Wechselmodell senkt den Anspruch auf Barunterhalt. Gerade Frauen, die nicht so viel verdienen, aber eine Wohnung mit Kinderzimmer finanzieren müssen, brauchen oftmals den vollen Väterunterhalt. Das Wechselmodell ist für sie schlichtweg nicht finanzierbar. Die beiden Anträge wurden in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Wirkliche Bewegung kommt aber erst in die Debatte, wenn die Regierungsparteien etwas zum Thema vorlegen.

Protokoll der Debatte zum Wechslmodell – ab Seite 1702