Familienrecht: Urlaubsfahrten trotz Corona

Kein Urlaub ohne Zustimmung bei Reisewarnung 

Die Sommerferien haben begonnen. Für viele Mütter und Väter stellt sich die Frage, ob sie trotz Corona mit dem Nachwuchs verreisen dürfen, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt. Sofern die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, haben sie über Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung gemeinsam zu entscheiden. Doch wann fällt eine Urlaubsreise darunter?

Die Rechtsprechung der Vor-Corona-Zeit lässt Reisen an „normale“ Urlaubsziele zu, d.h. der Urlaub in Bayern braucht ebenso wenig die Zustimmung wie eine Reise nach Antalya oder eine Kreuzfahrt im Mittelmeer. Bei Reisen an „exotische“ Ziele sieht es hingegen anders aus. Wer in Anatolien wandern oder nach Australien fliegen möchte, braucht die Zustimmung des anderen Teils. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an.

Corona Reise Griechenland
Baden in Griechenland geht – ohne Einwilligung

Nachdem das Auswärtigen Amt die Reisewarnung für Europa weitgehend aufgehoben hat, steht der Anwendung der vorgenannten Regelung nichts entgegen. Mit anderen Worten: Die Zustimmung des anderen Elternteils ist nicht notwendig. Anders wird man dies beurteilen können, wenn der Wiedereinreise nach Deutschland eine Quarantäne folgt. Das ist bei den sogenannten Risikogebieten der Fall, zu denen aktuell auch Schweden zählt. Auch vor Kreuzfahrten warnt das Auswärtige Amt, egal wo sie beginnen oder enden.

Solange eine Reisewarnung besteht, bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils. Ein Gericht wird diese wohl auch nicht ersetzen, wenn ein Elternteil sie bei Weigerung erzwingen will. Die Türkei fällt damit als Urlaubsland aus, aber auch z.B. Tunesien, das zwar nicht zu den Risikogebieten zählt, aber von der  COVID-19-Reisewarnung erfasst ist. Diese gilt zunächst bis Ende August 2020, so dass der Urlaub dieses Jahr eher europäisch sein wird.

Link zu den Corona-Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Corona Risikogebiete auf der Seite des Robert Koch Instituts