Familienrecht: Verantwortungsgemeinschaft – Kommt die „Ehe light“?

Justizministerium legt Eckpunkte vor – erster Eindruck: wenig Substanz

Kürzlich hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Eckpunkte für eine Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das Projekt war im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigt. Bemerkenswert an den Eckpunkten ist vor allem, was alles nicht kommen soll: Kein Erbrecht, keine Steuererleichterungen, keine Auswirkungen auf Umgangs- und Sorgerecht und keine aufenthaltsrechtlichen Folgen. Auch Unterhaltsverpflichtungen wird es nicht geben.

Grundstufe und Module

In einer „Grundstufe“ beschränken sich die Wirkungen auf einen Anspruch bei der Bestellung als Betreuer und die Möglichkeit der Organspende. Ersteres geht schon heute über eine Vollmacht, letzteres hat wenig Praxisrelevanz.

In der Aufbaustufe soll es verschiedene Module geben: Darunter „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“, was man ebenfalls über eine Vollmacht erreichen kann. Ein bisschen Familienrecht ist auch vorgesehen: Man kann eine Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Endet die Verantwortungsgemeinschaft, kommt es zum finanziellen Ausgleich wie bei einer Scheidung. Der Unterschied zur Ehe ist, dass der Zugewinn zu versteuern ist. Zudem soll es eine Regelung geben, die an die Zuweisung der Ehewohnung während der Trennungsphase angelehnt ist. Hier kann das Familiengericht einen Ehegatten „vor die Tür setzen“, insbesondere wenn es zum Schutz der Kinder oder wegen Gewalt erforderlich ist. Ebenfalls in diesem Modul soll eine Regelung enthalten sein, die im Eherecht als „Schlüsselgewalt“ bezeichnet wird. Einer kann den anderen bei Verträgen des täglichen Lebens verpflichten. Die praktische Bedeutung ist gering. Ein weiteres Modul stellt das BMJ selbst in Frage, weil es mit einem „Prüfvorbehalt“ versehen ist: Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, wie wegen der Pflege eines nahen Angehörigen Lohnersatzleistungen zu erhalten.

Ein Betätigungsfeld für Notare

Bis zu sechs volljährige Personen sollen sich zusammenschließen können. Zugewinngemeinschaft soll hingegen nur zwischen zwei Personen möglich sein, die beide nicht durch eine Ehe gebunden sind. An die Notare hat das FDP-geführte BMJ auch gedacht: Sie müssen die Verantwortungsgemeinschaft beurkunden. Sie endet bei einvernehmlicher Aufhebung oder bei Austrittserklärung. Ob hierfür auch ein Notar aufzusuchen ist, ist noch ungeklärt.

Fazit: Wenig ambitioniert und eigentlich überflüssig

Fazit: Die Eckpunkte wirken so, als ob vor dem Ende der Legislaturperiode noch ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll, und zwar so, dass es keinem weh tut und keinem wirklich etwas nutzt. Die meisten Dinge kann man auch heute schon vereinbaren, wenn man möchte. Insgesamt also keine „Ehe light“, sondern eher ein Nichts.

Die Informationen  zum Thema, die das BMJ online zur Verfügung stellt, können Sie hier abrufen.